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UmwG 1995 § 155 Wirkungen der Ausgliederung

Umwandlungsgesetz

Erfaßt die Ausgliederung das gesamte Unternehmen des Einzelkaufmanns, so bewirkt die Eintragung der Ausgliederung nach § 131 das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma. Das Erlöschen der Firma ist von Amts wegen in das Register einzutragen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 3062/15
29. Januar 2016
17 K 3062/15 29. Januar 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 529/14
27. März 2015
17 K 529/14 27. März 2015