Für Zwecke der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten werden Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
UStatG 2005 § 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
Umweltstatistikgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.