Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
UStDV 1980 § 30 Schausteller
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Urteil vom Bundesfinanzhof - XI R 23/21 (XI R 4/21), XI R 23/21, XI R 4/21
17. März 2022
|
XI R 23/21 (XI R 4/21), XI R 23/21, XI R 4/21 | 17. März 2022 |