UStDV 1980
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- Inhaltsübersicht
- § 1 (weggefallen)
- § 2 Verbindungsstrecken im Inland
- § 3 Verbindungsstrecken im Ausland
- § 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
- § 5 Kurze Straßenstrecken im Inland
- § 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
- § 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- § 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
- § 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
- § 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
- § 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- § 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen)
- § 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- § 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17b Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- § 17c Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- § 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
- § 19
- § 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- § 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- § 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
- § 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- § 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
- § 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
- (XXXX) §§ 26 bis 29 (weggefallen)
- § 30 Schausteller
- § 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
- § 31 Angaben in der Rechnung
- § 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
- § 33 Rechnungen über Kleinbeträge
- § 34 Fahrausweise als Rechnungen
- § 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
- (XXXX) §§ 36 bis 39a (weggefallen)
- § 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
- (XXXX) §§ 41 bis 42 (weggefallen)
- § 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
- § 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
- § 46 Fristverlängerung
- § 47 Sondervorauszahlung
- § 48 Verfahren
- § 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
- § 50
- § 51
- § 52
- § 53
- § 54
- § 55
- § 56
- § 57
- § 58
- § 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer
- § 60 Vergütungszeitraum
- § 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- § 63 Aufzeichnungspflichten
- § 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68 Befreiung von der Führung des Steuerheftes
- § 69 Festsetzung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 70 Umfang der Durchschnittssätze
- § 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
- § 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
- § 74
- § 74a Übergangsvorschriften
- § 75 Berlin-Klausel
- § 76
- Anlage (zu den §§ 69 und 70)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 18.7.2016 I 1722 (Stand)
- Änderung durch Art. 5 G v. 30.6.2017 I 2143 (Nr. 44) ist berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 9 V v. 12.7.2017 I 2360 (Nr. 47) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (Hinweis)
Versionen
- 18. Juli 2016 (ausgewählt)