Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UStG 1980 § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Umsatzsteuergesetz

(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.

(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt;
2.
Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern;
3.
Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt.
Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge.

(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

1.
Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;
2.
Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt;
3.
Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 3670/19 U
28. Mai 2024
15 K 3670/19 U 28. Mai 2024
Urteil vom Finanzgericht München - 14 K 1448/21
27. Juli 2023
14 K 1448/21 27. Juli 2023
Urteil vom Landgericht Augsburg - 7 KLs 509 Js 107303/20
1. April 2021
7 KLs 509 Js 107303/20 1. April 2021
Urteil vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI R 17/12
14. November 2012
XI R 17/12 14. November 2012
Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI B 103/10
16. Juni 2011
XI B 103/10 16. Juni 2011
Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (5. Senat) - 5 K 5070/08
10. Mai 2011
5 K 5070/08 10. Mai 2011
Urteil vom Hessisches Finanzgericht (6. Senat) - 6 K 1390/08
14. April 2011
6 K 1390/08 14. April 2011
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 14 K 5036/08
6. Oktober 2010
14 K 5036/08 6. Oktober 2010
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (5. Senat) - 5 K 161/02
26. Januar 2006
5 K 161/02 26. Januar 2006
Urteil vom Finanzgericht Köln - 2 K 2769/00
26. Februar 2004
2 K 2769/00 26. Februar 2004