I.Steuergegenstand und Geltungsbereich§ 1Steuerbare Umsätze§ 1aInnergemeinschaftlicher Erwerb§ 1bInnergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge§ 1cInnergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags§ 2Unternehmer, Unternehmen§ 2aFahrzeuglieferer§ 2bJuristische Personen des öffentlichen Rechts§ 3Lieferung, sonstige Leistung§ 3aOrt der sonstigen Leistung§ 3bOrt der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen§ 3cOrt der Lieferung in besonderen Fällen§ 3dOrt des innergemeinschaftlichen Erwerbs§ 3eOrt der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn§ 3fOrt der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen§ 3gOrt der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder KälteII.Steuerbefreiungen und Steuervergütungen§ 4Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen§ 4aSteuervergütung§ 4bSteuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen§ 5Steuerbefreiungen bei der Einfuhr§ 6Ausfuhrlieferung§ 6aInnergemeinschaftliche Lieferung§ 7Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr§ 8Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt§ 9Verzicht auf SteuerbefreiungenIII.Bemessungsgrundlagen§ 10Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe§ 11Bemessungsgrundlage für die EinfuhrIV.Steuer und Vorsteuer§ 12Steuersätze§ 13Entstehung der Steuer§ 13aSteuerschuldner§ 13bLeistungsempfänger als Steuerschuldner§ 13cHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen§ 13d(weggefallen)§ 14Ausstellung von Rechnungen§ 14aZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen§ 14bAufbewahrung von Rechnungen§ 14cUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis§ 15Vorsteuerabzug§ 15aBerichtigung des VorsteuerabzugsV.Besteuerung§ 16Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung§ 17Änderung der Bemessungsgrundlage§ 18Besteuerungsverfahren§ 18aZusammenfassende Meldung§ 18bGesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren§ 18cMeldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge§ 18dVorlage von Urkunden§ 18eBestätigungsverfahren§ 18fSicherheitsleistung§ 18gAbgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat§ 18hVerfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat§ 19Besteuerung der Kleinunternehmer§ 20Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten§ 21Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer§ 22Aufzeichnungspflichten§ 22aFiskalvertretung§ 22bRechte und Pflichten des Fiskalvertreters§ 22cAusstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung§ 22dSteuernummer und zuständiges Finanzamt§ 22eUntersagung der FiskalvertretungVI.Sonderregelungen§ 23Allgemeine Durchschnittssätze§ 23aDurchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes§ 24Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe§ 25Besteuerung von Reiseleistungen§ 25aDifferenzbesteuerung§ 25bInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte§ 25cBesteuerung von Umsätzen mit Anlagegold§ 25dHaftung für die schuldhaft nicht abgeführte SteuerVII.Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften§ 26Durchführung, Erstattung in Sonderfällen§ 26aBußgeldvorschriften§ 26bSchädigung des Umsatzsteueraufkommens§ 26cGewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens§ 27Allgemeine Übergangsvorschriften§ 27aUmsatzsteuer-Identifikationsnummer§ 27bUmsatzsteuer-Nachschau§ 28Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften§ 29Umstellung langfristiger VerträgeAnlage 1 (zu § 4 Nr. 4a)Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen könnenAnlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden GegenständeAnlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7)Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11)