Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
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Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 7.
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Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 8.
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Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen, - 9.
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Vorbereiten von Untergründen, - 10.
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Ausführen von Verzierungen, - 11.
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Vergolden, Versilbern, Metallisieren, - 12.
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Herstellen und Gestalten von Rahmungen, - 13.
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Ausführen von Maltechniken, - 14.
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Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten, - 15.
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Qualitätssicherung.