Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
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für die Schiffe: Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl; - 2.
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für die Fahrten: Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg; - 3.
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für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten: - a)
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Ein- und Ausladehafen, - b)
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Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart, - c)
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Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten;
- 4.
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für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen: Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.