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VgV 2016 § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVZ 1/23
24. Februar 2026
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Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 3/25
9. Oktober 2025
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Beschluss vom Vergabekammer des Saarlandes - 3 VK 05/2024
30. Januar 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 24/23
10. April 2024
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Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Vergabesenat) - 11 Verg 4/23
21. Dezember 2023
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Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 16/22
26. April 2023
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Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Vergabesenat) - 17 Verg 3/22
1. Februar 2023
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Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Vergabesenat) - 17 Verg 2/22
1. September 2022
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 5/21
28. Oktober 2021
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Beschluss vom Vergabekammer Südbayern - 3194.Z3-3_01-20-47
25. Februar 2021
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