ViehVerkV 2007 Anlage 10 (zu § 36 Absatz 1)

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 232)

für Schafe  □ für Ziegen  □
Angaben zum abgebenden Betrieb Name: Anschrift:
Registriernummer:
Angaben zum Bestimmungsbetrieb (Tierhalter/Schlachthof) Name: Anschrift:
oder Registriernummer: bei Wanderschafherden: Bestimmungsort oder Ablichtung der Genehmigung nach § 10 Absatz 1
Angaben zu den zu verbringenden Tieren Anzahl Schafe : Anzahl Ziegen : Kennzeichen:
Angaben zum Transportmittel Transportunternehmen: Name: Anschrift:
Registriernummer: Transportmittel: Kraftfahrzeugkennzeichen:
Ort, Datum Unterschrift des abgebenden Tierhalters

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