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WBVG § 4 Vertragsschluss und Vertragsdauer

Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung einer Befristung ist zulässig, wenn die Befristung den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht. Ist die vereinbarte Befristung nach Satz 2 unzulässig, gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit, sofern nicht der Verbraucher seinen entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der vereinbarten Vertragsdauer dem Unternehmer erklärt.

(2) War der Verbraucher bei Abschluss des Vertrags geschäftsunfähig, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung eines Bevollmächtigten oder Betreuers ab. § 108 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. In Ansehung einer bereits bewirkten Leistung und deren Gegenleistung gilt der Vertrag als wirksam geschlossen. Solange der Vertrag nicht wirksam geschlossen worden ist, kann der Unternehmer das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund für gelöst erklären; die §§ 12 und 13 Absatz 2 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Mit dem Tod des Verbrauchers endet das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Unternehmer. Die vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung des in den Räumen oder in Verwahrung des Unternehmers befindlichen Nachlasses des Verbrauchers bleiben wirksam. Eine Fortgeltung des Vertrags kann für die Überlassung des Wohnraums gegen Fortzahlung der darauf entfallenden Entgeltbestandteile vereinbart werden, soweit ein Zeitraum von zwei Wochen nach dem Sterbetag des Verbrauchers nicht überschritten wird. In diesen Fällen ermäßigt sich das geschuldete Entgelt um den Wert der ersparten Aufwendungen des Unternehmers.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (8. Senat) - L 8 SO 24/21
23. Februar 2023
L 8 SO 24/21 23. Februar 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 36/17
5. April 2018
III ZR 36/17 5. April 2018
Urteil vom Bundessozialgericht (8. Senat) - B 8 SO 1/16 R
13. Juli 2017
B 8 SO 1/16 R 13. Juli 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 182/14
13. August 2015
I-6 U 182/14 13. August 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 127/13
22. August 2014
12 U 127/13 22. August 2014
Urteil vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Zivilsenat) - 1 U 143/13
23. Juli 2014
1 U 143/13 23. Juli 2014
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Zivilsenat) - 1 U 153/12
30. Oktober 2013
1 U 153/12 30. Oktober 2013
Urteil vom Landgericht Dortmund - 25 O 135/13
27. August 2013
25 O 135/13 27. August 2013
Urteil vom Landgericht Mainz (4. Zivilkammer) - 4 O 113/12
31. Mai 2013
4 O 113/12 31. Mai 2013
Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 72/12
29. November 2012
6 S 72/12 29. November 2012