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WBVG § 13 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten

Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

(1) Hat der Verbraucher nach § 11 Absatz 3 Satz 1 aufgrund eines vom Unternehmer zu vertretenden Kündigungsgrundes gekündigt, ist der Unternehmer dem Verbraucher auf dessen Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen und zur Übernahme der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. § 115 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

(2) Hat der Unternehmer nach § 12 Absatz 1 Satz 1 aus den Gründen des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 oder nach § 12 Absatz 5 gekündigt, so hat er dem Verbraucher auf dessen Verlangen einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. In den Fällen des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 hat der Unternehmer auch die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen.

(3) Der Verbraucher kann den Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen nach Absatz 1 auch dann verlangen, wenn er noch nicht gekündigt hat.

(4) Wird in den Fällen des § 1 Absatz 2 ein Vertrag gekündigt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Unternehmer hat die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang nur zu tragen, wenn ein Vertrag über die Überlassung von Wohnraum gekündigt wird. Werden mehrere Verträge gekündigt, kann der Verbraucher den Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen und unter der Voraussetzung des Satzes 2 auch die Übernahme der Umzugskosten von jedem Unternehmer fordern, dessen Vertrag gekündigt ist. Die Unternehmer haften als Gesamtschuldner.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (4. Zivilsenat) - 4 W 105/24
29. April 2025
4 W 105/24 29. April 2025
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 MB 24/19
22. August 2019
3 MB 24/19 22. August 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 4 K 4037/19
5. August 2019
4 K 4037/19 5. August 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 3 K 4871/19
29. Juli 2019
3 K 4871/19 29. Juli 2019
Urteil vom Landgericht Bonn - 19 O 412/17
20. Juni 2018
19 O 412/17 20. Juni 2018
Beschluss vom Hessisches Landessozialgericht (4. Senat) - L 4 SO 19/18 B ER
11. Mai 2018
L 4 SO 19/18 B ER 11. Mai 2018
Urteil vom Amtsgericht Bonn - 118 C 253/16
30. Oktober 2017
118 C 253/16 30. Oktober 2017
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (14. Zivilsenat) - 14 U 172/16
20. September 2016
14 U 172/16 20. September 2016