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WBVG § 9 Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage

Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

(1) Der Unternehmer kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert. Neben dem erhöhten Entgelt muss auch die Erhöhung selbst angemessen sein. Satz 2 gilt nicht für die in § 7 Absatz 2 Satz 2 bis 4 genannten Fälle. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen sind nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebs notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden.

(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher die beabsichtigte Erhöhung des Entgelts schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Aus der Mitteilung muss der Zeitpunkt hervorgehen, zu dem der Unternehmer die Erhöhung des Entgelts verlangt. In der Begründung muss er unter Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen benennen, für die sich durch die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen. Der Verbraucher schuldet das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens. Der Verbraucher muss rechtzeitig Gelegenheit erhalten, die Angaben des Unternehmers durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Rostock (8. Kammer) - S 8 SO 44/24
18. November 2025
S 8 SO 44/24 18. November 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 48/24
30. Oktober 2025
20 U 48/24 30. Oktober 2025
Urteil vom Bundessozialgericht - B 8 SO 2/24 R
28. Mai 2025
B 8 SO 2/24 R 28. Mai 2025
Urteil vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (8. Zivilsenat) - 8 U 62/23
20. August 2024
8 U 62/23 20. August 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Halle (5. Kammer) - 5 A 156/22 HAL
27. Juni 2024
5 A 156/22 HAL 27. Juni 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 8 U 161/22
13. Juni 2024
8 U 161/22 13. Juni 2024
Urteil vom Sozialgericht Mannheim (9. Kammer) - S 9 SO 241/24
22. Mai 2024
S 9 SO 241/24 22. Mai 2024
Beschluss vom Landgericht Hamburg (11. Zivilkammer) - 311 S 5/24
6. Mai 2024
311 S 5/24 6. Mai 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 60/23
28. Februar 2024
5 U 60/23 28. Februar 2024
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 27/23
17. Januar 2024
12 O 27/23 17. Januar 2024