Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
WOSprAuG § 40 Berechnung der Fristen
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes
Referenzen
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