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WOSprAuG § 40 Berechnung der Fristen

Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

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