ZensG 2011
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
- Inhaltsübersicht
- § 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
- § 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
- § 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
- § 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
- § 6 Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
- § 10 Erhebungsstellen
- § 11 Erhebungsbeauftragte
- § 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
- § 13 Ordnungsnummern
- § 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
- § 15 Mehrfachfalluntersuchung
- § 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- § 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
- § 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 19 Löschung
- § 20 Datenübermittlungen
- § 21 Information der Öffentlichkeit
- § 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- § 25 Finanzzuweisung
Versionen
- 1. Januar 1990 (ausgewählt)