ZPO § 375 Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter

Zivilprozessordnung

(1) Die Aufnahme des Zeugenbeweises darf einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht nur übertragen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, und

1.
wenn zur Ausmittlung der Wahrheit die Vernehmung des Zeugen an Ort und Stelle dienlich erscheint oder nach gesetzlicher Vorschrift der Zeuge nicht an der Gerichtsstelle, sondern an einem anderen Ort zu vernehmen ist;
2.
wenn der Zeuge verhindert ist, vor dem Prozessgericht zu erscheinen und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet;
3.
wenn dem Zeugen das Erscheinen vor dem Prozessgericht wegen großer Entfernung unter Berücksichtigung der Bedeutung seiner Aussage nicht zugemutet werden kann und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet.

(1a) Einem Mitglied des Prozessgerichts darf die Aufnahme des Zeugenbeweises auch dann übertragen werden, wenn dies zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Prozessgericht zweckmäßig erscheint und wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.

(2) Der Bundespräsident ist in seiner Wohnung zu vernehmen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5. Kammer) - 5 Sa 370/19
14. Januar 2021
5 Sa 370/19 14. Januar 2021
Beschluss vom Bundessozialgericht (14. Senat) - B 14 AS 414/17 B
12. September 2018
B 14 AS 414/17 B 12. September 2018
Beschluss vom Bundessozialgericht (14. Senat) - B 14 AS 220/17 B
14. Februar 2018
B 14 AS 220/17 B 14. Februar 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 191/17
25. Januar 2018
V ZB 191/17 25. Januar 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 69/17
13. Juli 2017
V ZB 69/17 13. Juli 2017
Teilurteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 284/15
15. Februar 2017
VIII ZR 284/15 15. Februar 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 581/15
15. Juni 2016
XII ZB 581/15 15. Juni 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 12/15
21. Januar 2016
I ZB 12/15 21. Januar 2016