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ZPO § 822 Umschreibung von Namenspapieren

Zivilprozessordnung

Lautet ein Wertpapier auf Namen, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 9 K 21.773
17. März 2022
B 9 K 21.773 17. März 2022
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 438/20
16. Oktober 2020
L 4 KR 438/20 16. Oktober 2020
Beschluss vom Sächsisches Landessozialgericht (8. Senat) - L 8 AY 5/19 B ER
11. Juni 2019
L 8 AY 5/19 B ER 11. Juni 2019
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Ta 33/12
30. Mai 2012
5 Ta 33/12 30. Mai 2012