Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.
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ZPO § 849 Keine Überweisung an Zahlungs statt
Zivilprozessordnung
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 9 K 21.773
17. März 2022
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B 9 K 21.773 | 17. März 2022 |