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SprengV 1 § 18b (Law)
Stoffen und auf ihrer Verpackung die folgenden Angaben angebracht sind: 1.
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SprengV 1 § 18c (Law)
verwendet werden, wenn es mit den folgenden Angaben gekennzeichnet ist: 1.
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SprengV 1 § 19 (Law)
(1) Die Bundesanstalt kann auf Antrag des Herstellers, seines in einem Mitgliedstaat ansässigen Bevollmächtigten
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SprengV 1 § 20 (Law)
(1) Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist
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SprengV 1 § 21 (Law)
(1) Soweit sich die nach § 14 Absatz 1 Satz 1 erforderliche Anleitung auf einzelnen Gegenständen nicht
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SprengV 1 § 22 (Law)
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31.
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SprengV 1 § 23 (Law)
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder
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SprengV 1 § 24 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des
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SprengV 1 § 25 (Law)
(1) Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe
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SprengV 1 § 26 (Law)
(1) Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit
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SprengV 1 § 27 (Law)
(1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden.
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SprengV 1 § 28 (Law)
(1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht vertrieben, anderen überlassen oder verwendet
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SprengV 1 § 29 (Law)
(1) Die in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 in
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SprengV 1 § 30 (Law)
(1) Die Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde in
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SprengV 1 § 31 (Law)
(1) Die Prüfung ist mündlich abzulegen; es können zusätzlich schriftliche Prüfungsfragen gestellt werden
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SprengV 1 § 32 (Law)
(1) Von der zuständigen Behörde werden Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr
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SprengV 1 § 33 (Law)
(1) Grundlehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn 1.
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SprengV 1 § 34 (Law)
(1) Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang zuzulassen, wenn bei ihm Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1
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SprengV 1 § 35 (Law)
(1) Zu einem Grund- oder Sonderlehrgang zur Durchführung von Sprengarbeiten oder zum Abbrennen von Großfeuerwerken
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SprengV 1 § 36 (Law)
(1) Der Grundlehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen.
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SprengV 1 § 37 (Law)
Die §§ 32 und 33 sowie 34 Absatz 3 und 4, §§ 35 bis 36 gelten nicht für Lehrgänge für Personen aus Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, wenn die Ausbildungspläne dieser Lehrgänge auf Grund bun...
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SprengV 1 § 38 (Law)
(1) Auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind, ist §
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SprengV 1 § 39 (Law)
(1) Der Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 9 des Gesetzes ist für die den Antrag stellende
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SprengV 1 § 40 (Law)
(1) Als Nachweis einer erforderlichen Vermittlung der Fachkunde im Sinne des § 9 Absatz 1 des Gesetzes
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SprengV 1 § 40a (Law)
(1) Vor der erstmaligen Erbringung einer nur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung im Inland
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SprengV 1 § 41 (Law)
(1) Das Verzeichnis nach § 16 des Gesetzes ist unterteilt nach der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
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SprengV 1 § 42 (Law)
(1) Das Verzeichnis muß mindestens enthalten: 1.
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SprengV 1 § 43 (Law)
Führung des Verzeichnisses nach § 28 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes sind die §§ 41 und 42 Abs. 1
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SprengV 1 § 44 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung
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SprengV 1 § 45 (Law)
(1) Beim Bundesministerium des Innern wird ein Sachverständigenausschuß für explosionsgefährliche Stoffe
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SprengV 1 § 47 (Law)
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Absatz 1 Nummer 1
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SprengV 1 § 48 (Law)
Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung vor dem 1.
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SprengV 1 § 49 (Law)
(1) § 17 Absatz 1 bis 3 ist ab dem 5.
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SprengV 1 § 50 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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SPV Anlage 1 (Law)
Bodensonderungsgesetzes – BoSoG Nr. 1/
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URaG Anlage 1 (Law)
Zu Artikel 1
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KlimaBergV Anlage 1 (Law)
...1983, 690)
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KraftstoffLBV Anlage 1 (Law)
Seite 1
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GDtWahlVDVtr Art 1 (Law)
(1) Für die erste gesamtdeutsche Wahl wird der Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes der Bundesrepublik
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GetrAuVÜV Anlage 1 (Law)
(weggefallen)
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KHBV Anlage 1 (Law)
Sachanlagen: 1.
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HöBetrV Anlage 1 (Law)
45 54.250 46
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HeizölLBV Anlage 1 (Law)
erhöhte Bezugsberechtigung von leichtem Heizöl gemäß § 2 HeizölLBV (B 1)
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LASaarDV 1 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und des § 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts
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HGBEG Art 1 (Law)
(1) Das Handelsgesetzbuch tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft.
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LuftRegV Anlage 1 (Law)
---------------------------- I 1.
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LuftVZO Muster 1 (Law)
...1266)
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
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SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)