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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (10. Senat) - 10 LC 262/05 (Urteil)
Daneben könne eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG auch deshalb nicht erteilt werden,
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 ME 96/05 (Urteil)
Während die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 oder nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LA 123/05 (Urteil)
Diese Auslegung folge aus dem eindeutigen Wortlaut des § 25 Abs. 5 AufenthG sowie der Systematik dieser
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 PA 251/10 (Urteil)
August 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 PA 317/10 (Urteil)
(1.), § 33 Satz 1 AufenthG (2.), § 25 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 60 Abs. 7 AufenthG (3.) oder § 25 Abs
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 94/12 (Urteil)
April 2012 abgelehnte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG in einen
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 LA 231/07 (Urteil)
Die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 S. 1 AufenthG lägen zwar vom Ansatz her vor.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LB 278/11 (Urteil)
. §§ 25 a Abs. 1 AufenthG übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist. 2 Der Kläger zu 1.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 LB 43/17 (Urteil)
Juni 2013 gültige Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG. 7 Am 17.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LA 72/08 (Urteil)
anwendbaren (vgl. zur Auffangfunktion des § 25 Abs. 5 AufenthG etwa VGH München, Beschl. v. 22.7.2008
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 PA 97/19 (Urteil)
dem der Nachzug erfolgen soll) im Gefolge seiner Flüchtlingsanerkennung einen Aufenthaltstitel nach § 25
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (10. Senat) - 10 LB 84/05 (Urteil)
Das Verwaltungsgericht stelle nicht - wie dem Wortlaut des § 25 Abs. 5 AufenthG entsprechend - auf die
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 LB 45/17 (Urteil)
, hilfsweise nach §§ 25 Abs. 3, 60 Abs. 5 AufenthG, weiter hilfsweise nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 OB 222/22 (Urteil)
gemäß §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 25 Abs. 1 Satz 2 NPOG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die zu durchsuchende
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LA 360/08 (Urteil)
. § 25 Abs. 2 AufenthG habe, weil seine Integration nicht zu erwarten sei.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 ME 4/11 (Urteil)
Danach könne er sich allenfalls auf § 25 Abs. 4 Satz 2 bzw. Abs. 5 AufenthG i. V. m.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LB 199/10 (Urteil)
, hilfsweise aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (10. Senat) - 10 PA 96/07 (Urteil)
Abs. 5 AufenthG fortgegolten hat (§ 81 Abs. 4 AufenthG), nicht beanspruchen.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LA 278/09 (Urteil)
(a) noch auf der des § 104 b AufenthG (b) oder auf der des § 25 Abs. 5 AufenthG (c). 7
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 OB 102/21 (Urteil)
der Amtsgerichte nach § 25 Abs. 1 Satz 2 NPOG nach wie vor besteht. 5 a.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 PA 12/18 (Urteil)
(1.) und des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (2.) voraussichtlich nicht zu. 4 1.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 PA 46/17 (Urteil)
Abs. 3 AufenthG am 27.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 387/19 (Urteil)
Formulierung „Der Antragsteller könnte Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 LB 223/17 (Urteil)
Abs. 3 AufenthG in Verbindung mit § 60 Abs. 7 AufenthG, nicht mehr vorgedrungen. 28 Das Verwaltungsgericht
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LB 158/06 (Urteil)
Juli 2009 befristete Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 AufenthG.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 LB 13/07 (Urteil)
Juni 2005 eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG, die in
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 LC 110/05 (Urteil)
In derartigen Konstellationen erfüllt vielmehr § 25 Abs. 5 AufenthG i.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 373/17 (Urteil)
November 2015 gültig gewesenen Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG beseitigt (vgl.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 LB 435/18 (Urteil)
Dezember 2014 jeweils eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt. 4 Der Beklagte
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 PA 45/10 (Urteil)
1 AufenthG i.V.m. der sog.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 133/10 (Urteil)
Auch die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LA 16/09 (Urteil)
Januar 2005 beantragten die Kläger die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 31/18 (Urteil)
sowie im Hinblick auf seine Integration nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu, hat keinen Erfolg.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 1/18 (Urteil)
Die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG seien nicht erfüllt.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 24/10 (Urteil)
August 2005 nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG bis zum 25.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 136/20 (Urteil)
AufenthV, §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 25b, 25 Abs. 2 und 5 AufenthG) ergibt, dass der angestrebte aufenthaltsrechtliche
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 ME 372/05 (Urteil)
Der Antragsteller lebt bei seinen Eltern. 2 Mit Bescheid vom 25.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (10. Senat) - 10 PA 65/07 (Urteil)
absehen, wenn der Ausländer, zu dem der Ehegattennachzug erfolgen soll, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LB 117/08 (Urteil)
Darüber hinaus hätten die Kläger auch nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung von
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LB 56/09 (Urteil)
August 2009 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, über den
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LA 101/06 (Urteil)
AufenthG zu. 3 Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst nicht aus § 25 Abs. 3
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LB 167/12 (Urteil)
April 2011 den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ab (Ziffer I
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 136/17 (Urteil)
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung. 2 Gegen den ablehnenden Bescheid vom 25
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 PA 232/10 (Urteil)
Denn § 81 Abs. 4 AufenthG findet gemäß § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG für alle aufgrund des § 104a AufenthG
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LB 365/12 (Urteil)
Abs. 3 AufenthG ist dem Kläger wegen seiner strafrechtlichen Verfehlung im Hinblick auf § 25 Abs. 3
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 60/20 (Urteil)
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Hinblick auf das Familien- und Privatleben könne
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LB 186/12 (Urteil)
Januar 20... auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 25.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LB 136/07 (Urteil)
Verlängerung eines Aufenthaltsrechts nach § 25 Abs. 4 Satz 2 und § 25 Abs. 5 AufenthG Streitgegenstand
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 305/10 (Urteil)
Oktober 2012 befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt worden.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LA 26/12 (Urteil)
Verwaltungsgerichts, mit dem dieses ihre auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG