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LuftPersVDV 2 § 11 Luftschiffführer (Law)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 8A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die t...
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LuftPersVDV 2 Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 169 - 171 Einweisung ...
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LuftPersVDV 2 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April...
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LuftPersVDV 2 § 2 Zweck der Ausbildung (Law)
Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln....
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LuftPersVDV 2 Inhaltsverzeichnis (Law)
...11 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder12 ...
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LuftPersVDV 2 § 14 Schleppberechtigung (Law)
...11 durchzuführen.
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LuftPersVDV 2 § 16 Streu- und Sprühberechtigung (Law)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 13A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen. (3) ...
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LuftPersVDV 2 § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17B. (2) In dem amtlich anerkannte...
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LuftPersVDV 2 § 13 Kunstflugberechtigung (Law)
(1) In der Flugausbildung sind die in Anlage 10A festgelegten Übungen durchzuführen. (2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 10B nachzuwe...
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LuftPersVDV 2 § 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B. (2) In dem amtlich anerkannte...
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LuftPersVDV 2 § 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16B. (2) In dem amtlich anerkannte...
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LuftPersVDV 2 § 4 Privatflugzeugführer (Law)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 1A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die t...
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LuftPersVDV 2 § 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)
(1) In der Einweisung sind die in Anlage 2A festgelegten Übungen durchzuführen. (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Re...
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LuftPersVDV 2 § 10 Freiballonführer (Law)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 7A zu vermitteln. (2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen. (...
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LuftPersVDV 2 § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)
(1) Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen. (2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerbe...
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LuftPersVDV 2 § 22 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftPersVDV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung ...
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LuftPersVDV 2 § 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Unternimmt der Bewerber einen Täuschungsversuch, ist er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen, und die Prüfung gilt als nicht bestanden. (2) Tri...
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LuftPersVDV 2 § 8 Segelflugzeugführer (Law)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 5A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die t...
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LuftPersVDV 2 § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen (Law)
(1) Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anl...