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MKSeuchV 2005 § 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine (Law)
In Betrieben, in denen bei einer serologischen Untersuchung nach § 19 Tiere mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine des Virus der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden sind, das ...
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MKSeuchV 2005 § 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung (Law)
(1) In der Zeit vom Beginn der Notimpfung bis zum Ablauf des 30. Tages, gerechnet von dem von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Tag der Beendigung der Notimpfung an, gilt für das ...
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MKSeuchV 2005 § 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen (Law)
(1) In der Zeit vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen nach § 19 gilt für das Impfgebiet Folgendes: 1. ...
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MKSeuchV 2005 Inhaltsverzeichnis (Law)
...bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung 17 ...
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MKSeuchV 2005 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: 1. Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, wenn ...
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MKSeuchV 2005 § 2 Impfungen und Heilversuche (Law)
(1) Impfungen gegen die Maul- und Klauenseuche sind vorbehaltlich des Absatzes 2 und des § 16 verboten. Heilversuche sind verboten. (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall abweichend v...
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MKSeuchV 2005 § 5 Kontrollzone (Law)
(1) Hat die zuständige Behörde eine Anordnung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 getroffen, kann sie zusätzlich, sofern es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist, ...
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MKSeuchV 2005 § 15 Sperrgebiet (Law)
...bis zur Festlegung des Sperrgebiets aus im Sperrgebiet gelegenen Betrieben in andere Teile des Inlands, in einen anderen Mitgliedstaat oder in ein Drittland verbracht worden sind, ...
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MKSeuchV 2005 § 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen (Law)
(1) In der Zeit von der Beendigung der Untersuchungen nach § 19 bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 59 der Richtlinie 2003/85/EG, dass die Freiheit von Maul- und...
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MKSeuchV 2005 § 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln (Law)
...bis 21 über Maßregeln im Impfgebiet bleiben von der Aufhebung anderer Maßregeln unberührt.
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MKSeuchV 2005 § 34 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...bis 8 oder Absatz 9 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 7 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 4, nach § 10 Absatz 10 oder 11, nach § 12 Absatz 1, auch in Verbindung mi...
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MKSeuchV 2005 § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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MKSeuchV 2005 § 2a Früherkennung (Law)
Treten innerhalb von sieben Tagen in einem Bestand mit Wiederkäuern 1. gehäuft fieberhafte Erkrankungen, ...
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MKSeuchV 2005 § 6 Öffentliche Bekanntmachung (Law)
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.
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MKSeuchV 2005 § 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk (Law)
...bis zur Festlegung des Sperrbezirks aus in dem Sperrbezirk gelegenen Betrieben in andere Teile des Inlands, in einen anderen Mitgliedstaat oder in ein Drittland verbracht worden sind, und teilt dem Bu...
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MKSeuchV 2005 § 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von § 11 Absatz 4 Nummer 1 für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten genehmigen, 1. ...
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MKSeuchV 2005 § 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb (Law)
...bis 9 sowie Absatz 2 Satz 2 entsprechend.
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MKSeuchV 2005 § 19 Untersuchungen nach Notimpfung (Law)
(1) Frühestens 30 Tage nach Beendigung der Notimpfung führt die zuständige Behörde in allen Betrieben im Impfgebiet, in denen Tiere empfänglicher Arten gehalten werden, klinische Untersuchungen nach A...
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MKSeuchV 2005 § 31a Weitergehende Maßnahmen (Law)
...bis 5 des Tiergesundheitsgesetzes anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union nicht entgegenstehen, ...
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MKSeuchV 2005 § 4 Anordnungen für weitere Betriebe (Law)
Die zuständige Behörde ordnet, sofern die Seuchenlage dies erfordert, für weitere Betriebe Maßnahmen nach § 3 an, insbesondere wenn für Betriebe auf Grund ihres Standorts, ihrer Bauweise oder ihrer Be...