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ChemBioLackAusbV 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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ChemBioLackAusbV 2009 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (B...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 15 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1.1, Nummer 1.2 Buchstabe b sowie Nummer 2 Buchstabe b sowi...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung u...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 16 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe (Law)
Die Ausbildungsberufe 1. Chemielaborant/Chemielaborantin, 2. Biologi...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 5 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne de...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1.1, Nummer 1.2 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a sowie ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 13 Abschlussprüfung (Law)
...rlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung u...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 20 Abschlussprüfung (Law)
...rlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1.1, Nummer 1.2 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe c sowie ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen, bestehend aus ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 12 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne de...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 18 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
...rlacksystemen, 10. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken, 11. ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 19 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne de...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für die ersten 80 Wochen a...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
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ChemBioLackAusbV 2009 § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit): Eine vom Ausbildungsr...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 6 Abschlussprüfung (Law)
...rlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen...