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BImSchV 41 § 9 Zuverlässigkeit von Sachverständigen (Law)
...9b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn bekannt zu gebende Sachverständige auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaften, ihres Verhaltens und ihrer Fähigkeiten zur ordnung...
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BImSchV 41 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 41 § 5 Unabhängigkeit von Stellen (Law)
...9b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Unabhängigkeit einer Stelle ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn sie 1. ...
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BImSchV 41 § 16 Pflichten bekannt gegebener Stellen (Law)
...9. die regelmäßige Teilnahme des in § 4 genannten Personals an Fortbildungsmaßnahmen zum Immissionsschutzrecht sicherzustellen. ...
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BImSchV 41 § 19 Gleichwertigkeit von Anerkennungen (Law)
(1) Nachweise von nicht nach dieser Verordnung bekannt gegebenen Stellen oder Sachverständigen über die Gleichwertigkeit ihrer Anerkennungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder and...
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BImSchV 41 § 20 Zugänglichkeit der Normen (Law)
VDI-Richtlinien, ISO-, DIN- und DIN-EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig...
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BImSchV 41 § 11 Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung (Law)
(1) Soweit die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Sinne von § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Einsatz von Hilfspersonal erfordert, muss dieses in ausreichendem Umfang zur Ver...
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BImSchV 41 § 21 Übergangsvorschriften (Law)
Bestehende Bekanntgaben für Stellen und Sachverständige, die vor dem 2. Mai 2013 erteilt wurden, gelten in ihrem bisherigen Geltungsbereich fort, bis eine neue bundesweite Bekanntgabe erfolgt. Abweich...
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BImSchV 41 § 8 Unabhängigkeit von Sachverständigen (Law)
...9b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Unabhängigkeit eines Sachverständigen ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn dieser 1. ...
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BImSchV 41 § 13 Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung (Law)
...9a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vergleichbar sind, oder wissenschaftliche Arbeiten. Die Arbeitsproben müssen erkennen lassen, dass sie vollständig von dem Antragsteller oder der Antragstellerin...
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BImSchV 41 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...9b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 2. die Pflichten bekannt gegebener Stellen und Sachverständiger sowie den Widerruf entsprec...
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BImSchV 41 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Prüfbereich die von der zuständigen Behörde in der Bekanntgabe einer Stelle ...
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BImSchV 41 § 6 Zuverlässigkeit von Stellen (Law)
...9b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung berechtigten Personen der bekannt zu gebe...
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BImSchV 41 § 7 Fachkunde von Sachverständigen (Law)
...9b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn der oder die bekannt zu gebende Sachverständige 1. ein Hochschulstudiu...
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BImSchV 41 § 10 Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen (Law)
Bekannt zu gebende Sachverständige haben hinsichtlich der einzusetzenden Ausstattung, wie Geräten, Programmen und Informationsquellen, zu gewährleisten, dass diese ordnungsgemäß beschaffe...
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BImSchV 41 § 3 Organisationsform von Stellen (Law)
...9b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen...
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BImSchV 41 § 4 Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen (Law)
(1) Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in ausreichendem Umfang über Personal zur Durchführung der Ermittlungen verfügen, das...
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BImSchV 41 § 12 Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung (Law)
(1) Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat dem Antrag auf Bekanntgabe oder Erweiterung einer Bekanntgabe die Unterlagen beizufügen, die zum Nachweis der Fachkunde, der Unabhängigkeit, der Zuve...
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BImSchV 41 § 15 Nebenbestimmungen (Law)
(1) Die Bekanntgabe von Stellen ist auf längstens fünf Jahre zu befristen. Falls der Kompetenznachweis für einen kürzeren Zeitraum gilt, ist die Frist entsprechend zu verkürzen. Wird die Kompetenz dur...
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BImSchV 41 § 17 Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger (Law)
(1) Für bekannt gegebene Sachverständige gilt § 16 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c bis e und Nummer 2 und 3 entsprechend. Sie sind zusätzlich verpflichtet, 1. ...