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BEG § 215 (Law)
(1) Ist durch Bescheid der Entschädigungsbehörde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einräumung des früheren oder eines gleichwertigen Arbeitsplatzes festgestellt worden, so kann der Arbeitgeber in...
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BEGDV 2 § 15 Bemessung des Hundertsatzes (Law)
(1) Bei der Bemessung des Hundertsatzes ist von dem jeweiligen Mittelwert der in § 31 Abs. 6 BEG festgelegten Hundertsätze auszugehen. Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ver...
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SGB 2 § 15 Eingliederungsvereinbarung (Law)
(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und d...
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BVO 2 § 15 Eigenleistungen (Law)
(1) Eigenleistungen sind die Leistungen des Bauherrn, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen, namentlich 1. Geldmittel, ...
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LuftPersVDV 2 § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)
(1) Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen. (2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerbe...
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AktG § 215 Eigene Aktien. Teileingezahlte Aktien (Law)
(1) Eigene Aktien nehmen an der Erhöhung des Grundkapitals teil. (2) Teileingezahlte Aktien nehmen entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital an der Erhöhung des Grundkapitals teil. Bei ihnen...
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BrennO 1998 § 215 (Law)
(weggefallen)
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StPO § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses (Law)
Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte Anklageschrift. ...
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FamFG § 215 Durchführung der Endentscheidung (Law)
In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht in der Endentscheidung die zu ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen treffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
Die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend. ...
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InsO § 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung (Law)
(1) Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich bekanntzumachen. Der Schuldner, der Insolvenzverwalter ...
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VVG 2008 § 215 Gerichtsstand (Law)
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsit...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII A III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Folgende Par...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh II § 2.15 Kosten (Law)
1. Unbeschadet des § 2.11 Nr. 2 trägt der Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter die Kosten, in Zusammenhang mit der Untersuchung...
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UmwG 1995 § 215 Umwandlungsbericht (Law)
Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.
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SGB 6 § 215 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Law)
In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähig...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ist ausgenommen: Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundes...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII D Anlage II Kapitel VIII (Law)
(ohne Inhalt)
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WWSUVtr Anlage VIII Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht (Law)
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