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BImSchV 9 § 15 Besondere Einwendungen (Law)
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ...
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BImSchV 9 § 9 Inhalt der Bekanntmachung (Law)
(1) Die Bekanntmachung muss neben den Angaben nach § 10 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Folgendes enthalten: 1. die...
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BImSchV 9 Inhaltsübersicht (Law)
Erster Teil ...
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BImSchV 9 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Für die in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) genannten Anlagen ist das Verfahren bei der Ert...
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BImSchV 9 § 3 Antragsinhalt (Law)
Der Antrag muss enthalten 1. die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, ...
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BImSchV 9 § 4c Plan zur Behandlung der Abfälle (Law)
Die Unterlagen müssen die für die Entscheidung nach § 20 oder § 21 erforderlichen Angaben enthalten über die Maßnahmen zur Vermeidung oder Verwertung von Abfällen; hierzu sind insbesonder...
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BImSchV 9 § 19 Niederschrift (Law)
(1) Über den Erörterungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über 1. den Ort und ...
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BImSchV 9 § 21 Inhalt des Genehmigungsbescheids (Law)
(1) Der Genehmigungsbescheid muss enthalten 1. die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, ...
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BImSchV 9 § 23 Vorbescheid (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides muss außer den in § 3 genannten Angaben insbesondere die bestimmte Angabe, für welche Genehmigungsvoraussetzungen oder für welchen Standort der Vorbesc...
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BImSchV 9 § 23a Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde hat die im Raumordnungsverfahren oder einem anderen raumordnerischen Verfahren, das den Anforderungen des § 15 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes entspricht (raumordnerische...
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BImSchV 9 § 25 Übergangsvorschrift (Law)
(1) Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der geänderten Verordnung zu Ende zu führen. Eine Wiederholung von Verfahrens...
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BImSchV 9 § 4 Antragsunterlagen (Law)
...zrechtlichen Vorschriften. Die Unterlagen nach Satz 1 müssen insbesondere Angaben über Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich oder zum Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Natur un...
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BImSchV 9 § 8 Bekanntmachung des Vorhabens (Law)
(1) Sind die zur Auslegung (§ 10 Absatz 1) erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Interne...
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BImSchV 9 § 10a Akteneinsicht (Law)
Die Genehmigungsbehörde gewährt Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen; § 29 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet entsprechende Anwendung. Sonstige sich aus and...
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BImSchV 9 § 14 Zweck (Law)
(1) Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die E...
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BImSchV 9 § 17 Verlegung (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde kann den bekanntgemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermin...
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BImSchV 9 § 18 Verlauf (Law)
(1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausb...
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BImSchV 9 § 20 Entscheidung (Law)
(1) Sind alle Umstände ermittelt, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sind, hat die Genehmigungsbehörde unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist ...
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BImSchV 9 § 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids (Law)
(1) Unbeschadet des § 10 Absatz 7 und 8 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt zu machen, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ...
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BImSchV 9 § 11 Beteiligung anderer Behörden (Law)
Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, auf, für ihren Zuständigk...