BImSchV 9 Inhaltsübersicht

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Erster Teil   Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt   Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen § 1 Anwendungsbereich § 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit § 2 Antragstellung § 2a Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben § 3 Antragsinhalt § 4 Antragsunterlagen § 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb § 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen § 4c Plan zur Behandlung der Abfälle § 4d Angaben zur Energieeffizienz § 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht § 5 Vordrucke § 6 Eingangsbestätigung § 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf Zweiter Abschnitt   Beteiligung Dritter § 8 Bekanntmachung des Vorhabens § 9 Inhalt der Bekanntmachung § 10 Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts § 10a Akteneinsicht § 11 Beteiligung anderer Behörden § 11a Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung § 12 Einwendungen § 13 Sachverständigengutachten Dritter Abschnitt   Erörterungstermin § 14 Zweck § 15 Besondere Einwendungen § 16 Wegfall § 17 Verlegung § 18 Verlauf § 19 Niederschrift Vierter Abschnitt   Genehmigung § 20 Entscheidung § 21 Inhalt des Genehmigungsbescheides § 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids Zweiter Teil   Besondere Vorschriften § 22 Teilgenehmigung § 23 Vorbescheid § 23a Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren § 24 Vereinfachtes Verfahren § 24a Zulassung vorzeitigen Beginns § 24b Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben Dritter Teil   Schlussvorschriften § 24c Vermeidung von Interessenkonflikten § 25 Übergangsvorschrift

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