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BImSchV 9 Inhaltsübersicht

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Erster Teil Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager§ 1Anwendungsbereich§ 1aGegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit§ 2Antragstellung§ 2aUnterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben§ 2bProjektmanager§ 3Antragsinhalt§ 4Antragsunterlagen§ 4aAngaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb§ 4bAngaben zu den Schutzmaßnahmen§ 4cPlan zur Behandlung der Abfälle§ 4dAngaben zur Energieeffizienz§ 4eZusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht§ 5Vordrucke und elektronische Dateiformate§ 6Eingangsbestätigung§ 7Prüfung der Vollständigkeit, VerfahrensablaufZweiter Abschnitt Beteiligung Dritter§ 8Bekanntmachung des Vorhabens§ 9Inhalt der Bekanntmachung§ 10Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts§ 10aAkteneinsicht§ 11Beteiligung anderer Behörden§ 11aGrenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung§ 12Einwendungen§ 13SachverständigengutachtenDritter Abschnitt Erörterungstermin§ 14Zweck§ 15Besondere Einwendungen§ 16Wegfall§ 17Verlegung§ 18Verlauf§ 19NiederschriftVierter Abschnitt Genehmigung§ 20Entscheidung§ 21Inhalt des Genehmigungsbescheides§ 21aÖffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des GenehmigungsbescheidsZweiter Teil Besondere Vorschriften§ 22Teilgenehmigung§ 23Vorbescheid§ 23aRaumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren§ 24Vereinfachtes Verfahren§ 24aZulassung vorzeitigen Beginns§ 24bVerbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen VorhabenDritter Teil Schlussvorschriften§ 24cVermeidung von Interessenkonflikten§ 25Übergangsvorschrift

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