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BBG 2009 § 6 Arten des Beamtenverhältnisses (Law)
(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Es bildet die Regel. (2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten...
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BBG 2009 § 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit (Law)
...rlängert sich um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung verlängert.
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BBG 2009 § 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung (Law)
...rlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.
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BBG 2009 § 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber (Law)
Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung e...
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BBG 2009 § 21 Dienstliche Beurteilung (Law)
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig zu beurteilen. Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln. ...
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BBG 2009 § 32 Entlassung aus zwingenden Gründen (Law)
...rlaments waren und nicht innerhalb der von der obersten Dienstbehörde gesetzten angemessenen Frist ihr Mandat niederlegen. (2) Beamtinnen und Beamte kö...
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BBG 2009 § 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens (Law)
(1) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte bewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, gilt das Beamtenverhältnis als nicht...
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BBG 2009 § 52 Ruhestand auf Antrag (Law)
...8 60 8 1955 9 60 9 ...
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BBG 2009 § 54 Einstweiliger Ruhestand (Law)
...8. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, 9. die Präsidentin oder den Präsidenten ...
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BBG 2009 § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen (Law)
Im Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren...
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BBG 2009 § 72 Wahl der Wohnung (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. (2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn ...
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BBG 2009 § 75 Pflicht zum Schadensersatz (Law)
...rlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und ...
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BBG 2009 § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz (Law)
...rlich sind.
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BBG 2009 § 93 Altersteilzeit (Law)
...rliegen. Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, denen vor dem 1. Januar 2010 Altersteilzeitbeschäftigung in Form der Blockbildung im Sinne des § 9...
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BBG 2009 § 95 Beurlaubung ohne Besoldung (Law)
...rlaubs nicht zuwiderlaufen. Sie kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung des Urlaubs nicht zugemutet werden kann und dienstliche Belange dem nicht ...
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BBG 2009 § 98 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst (Law)
...rlangen ihrer Dienstbehörde eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst auszuüben, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht über Gebühr in Anspruch nimmt. ...
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BBG 2009 § 106 Personalakte (Law)
...rlagen enthalten, deren Kenntnis zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der betreffenden Behörde erforderlich ist. In die Grundakte ist ein vollständiges Verzeichnis aller Teil- und Nebenakten aufzunehme...
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BBG 2009 § 108 Beihilfeakte (Law)
...rlich sind; Näheres regelt die Rechtsverordnung nach § 80 Absatz 4. Für andere Zwecke dürfen personenbezogene Daten aus der Beihilfeakte nur verwendet werden, wenn 1. ...
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BBG 2009 § 117 Personalvertretung (Law)
...rleisten. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
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BBG 2009 § 119 Aufgaben (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss dient der einheitlichen Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Weitere als die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben können ihm durch Rechtsverordnung der...