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SprengV 1 § 7 (Law)
...1) Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Gegenstände nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes und Sprengzubehör dürfen keine Bezeichnung haben...
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SprengV 1 § 9 (Law)
...kann die Prüfung auf die Feststellung beschränkt werden, ob 1. bei sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Stoff mit dem bereits zugelas...
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SprengV 1 § 10 (Law)
...kalischen Eigenschaften, seine Bauart, seinen Verwendungszweck sowie seine Anwendungs- und Wirkungsweise; kann die chemische Zusammensetzung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes nicht mit ausr...
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SprengV 1 § 11 (Law)
(weggefallen)
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SprengV 1 § 12 (Law)
...1) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung eines sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes nach § 5f Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absat...
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SprengV 1 § 13 (Law)
...16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 115 vom 17.4....
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SprengV 1 § 14 (Law)
...1 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes sowie die Verschlüsse dieser Verpackungen müssen außerdem so beschaffen sein, dass sie keine nach dem Stand der Technik vermeidbare Erhöhung der Gefahr bewirken. Bei...
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SprengV 1 § 15 (Law)
...kung sowie die Verträglichkeitsgruppe übereinstimmen. (3) Absatz 1 sowie § 18 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 7 sind nicht anzuwenden auf explosionsgefähr...
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SprengV 1 § 16 (Law)
...kkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) verwechselt werden kö...
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SprengV 1 § 17 (Law)
...12/4/EU (ABl. L 50 vom 23.2.2012, S. 18) geändert worden ist, ein System der eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit bestehen muss, hat diese Explosivstoffe und deren kleinste Verpackungsei...
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SprengV 1 § 18 (Law)
...kskörper zusätzlich mit den folgenden Angaben zu kennzeichnen: 1. Feuerwerkskörper der Kategorie F1: gegebenenfalls die Angabe „nur zur Verwe...
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SprengV 1 § 18b (Law)
...kung die folgenden Angaben angebracht sind: 1. Bezeichnung (Handelsname) des jeweiligen Stoffes, 2. ...
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SprengV 1 § 18c (Law)
...kennzeichnet ist: 1. Bezeichnung des jeweiligen Sprengzubehörs, 2. Firmenname, An...
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SprengV 1 § 19 (Law)
...kann im Einzelfall von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften der §§ 17 und 18 sowie § 18b Nummer 1 und 2 Ausnahmen bewilligen, soweit der mit diesen Vorschriften bezweckte Schutz von Leben, ...
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SprengV 1 § 20 (Law)
...1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden: 1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blit...
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SprengV 1 § 21 (Law)
...1) Soweit sich die nach § 14 Absatz 1 Satz 1 erforderliche Anleitung auf einzelnen Gegenständen nicht anbringen lässt, genügt die Anbringung auf der kleinsten Verpackungseinheit. Enthält eine kleinste...
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SprengV 1 § 22 (Law)
...1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab...
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SprengV 1 § 23 (Law)
...14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestim...
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SprengV 1 § 24 (Law)
...1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine ...
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SprengV 1 § 25 (Law)
...1 Absatz 4 Nummer 1 des Sprengstoffgesetzes, die nicht nach den §§ 14 bis 18 dieser Rechtsverordnung gekennzeichnet sind, dürfen den in § 1a Absatz 1 bis 5 des Sprengstoffgesetzes genannten Stellen au...