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AO 1977 § 62 Rücklagen und Vermögensbildung (Law)
(1) Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise 1. einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steu...
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BeurkG § 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten (Law)
(1) Die §§ 57, 60 und 61 gelten entsprechend für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten. (2) Der Notar ist berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten auch einer Bank im Sinne des §...
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BioSt-NachV § 62 (weggefallen) (Law)
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SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und ...
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SGB 5 § 62 Belastungsgrenze (Law)
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse ...
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StVG § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (Law)
(1) Die Zentrale Militärkraftfahrtstelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausgestellten Dienstführerscheine. In dem Regist...
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SGB 4 § 62 Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane (Law)
(1) Die Selbstverwaltungsorgane wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einen ersten un...
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WpÜG § 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren (Law)
(1) Im gerichtlichen Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 60 entscheidet das für den Sitz der Bundesanstalt in Frankfurt am Main zuständige Oberlandesgericht; es entscheidet auch über einen...
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ZustAOBeih II. (Law)
Abschnitt I gilt entsprechend für Beihilfeanträge ehemaliger Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre.
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BinSchUO2008Anh II § 20.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Seeschiffe, auf die das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) oder das Internation...
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EinigVtr Anlage II Inhaltsverzeichnis (Law)
...II Bundesminister des Innern ...
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EinigVtr Anlage I Kap II B II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 224-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 86 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) Dem § 22 wird folgender Absatz 5 an...
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EinigVtr Anlage I Kap II C II Anlage I Kapitel II (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: 1. Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl...
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EinigVtr Anlage II Kap III B II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Aufhebungen in Kraft: 1. Verordnun...
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EinigVtr Anlage II Kap III C II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgender Änderung in Kraft: § 191a des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik ...
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EinigVtr Anlage II Kap VI B II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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EinigVtr Anlage I Kap II D II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 240-3, veröffentlichten bereinigten Fassung für den Aussiedler als Aufnahmeland festgelegt ist oder festgelegt wird." ...
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BauWiAusbV 1999 § 62 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 2 und 11 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsa...
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BBergG § 62 Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse (Law)
Der Unternehmer kann 1. die sich aus § 51 Abs. 1, §§ 52, 54 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2, § 61 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs...
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BBG 2009 § 62 Folgepflicht (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gi...