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UmwG 1995 § 184 Anwendung der Spaltungsvorschriften (Law)
...§ 176 Abs. 2 bis 4 sowie § 178 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 193 Umwandlungsbeschluß (Law)
(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Versammlung der Anteilsinhaber gefaßt w...
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UmwG 1995 § 194 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
...§ 207, sofern nicht der Umwandlungsbeschluß zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller Anteilsinhaber bedarf oder an dem formwechselnden Rechtsträger nur ein Anteilsinhaber beteiligt ist; ...
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UmwG 1995 § 196 Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses (Law)
...§ 195 Abs. 2 ausgeschlossen ist, von dem Rechtsträger einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen. Die angemessene Zuzahlung wird auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfah...
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UmwG 1995 § 201 Bekanntmachung des Formwechsels (Law)
...§ 10 des Handelsgesetzbuchs ihrem ganzen Inhalt nach bekanntzumachen.
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UmwG 1995 § 218 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
(1) In dem Umwandlungsbeschluß muß auch der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Satzung der Genossenschaft enthalten sein oder die Satzung der Aktiengesellschaft od...
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UmwG 1995 § 219 Rechtsstellung als Gründer (Law)
Bei der Anwendung der Gründungsvorschriften stehen den Gründern die Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft gleich. Im Falle einer Mehrheitsentscheidung treten an die Stelle der Gründer die Ge...
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UmwG 1995 § 225b Umwandlungsbericht und Unterrichtung der Partner (Law)
...§ 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.
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UmwG 1995 § 229 (weggefallen) (Law)
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UmwG 1995 § 230 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
(1) Die Geschäftsführer einer formwechselnden Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben allen Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die den Formwechs...
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UmwG 1995 § 248 Umtausch der Anteile (Law)
...§ 73 des Aktiengesetzes, bei Zusammenlegung von Geschäftsanteilen § 226 des Aktiengesetzes über die Kraftloserklärung von Aktien entsprechend anzuwenden. (2) Auf den Umtausch der Aktien eine...
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UmwG 1995 § 254 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 198 einschließlich der Anmeldung der Satzung der Genossenschaft ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen. (2) Zugleich mit der Genossenschaft sind die Mi...
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UmwG 1995 § 257 Gläubigerschutz (Law)
...§ 224 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 258 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
(1) Eine eingetragene Genossenschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erlangen. (2) Der Formwechsel ist nur möglich...
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UmwG 1995 § 262 Beschluß der Generalversammlung (Law)
...§ 240 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 265 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 198 ist § 222 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Der Anmeldung ist das nach § 259 erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen. ...
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UmwG 1995 § 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (Law)
...§§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Auf die Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll...
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UmwG 1995 § 280 Wirkungen des Formwechsels (Law)
...§ 266 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 294 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
...§ 218 Abs. 1 und § 263 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden. In dem Umwandlungsbeschluß kann bestimmt werden, daß Mitglieder, die dem formwechselnden Verein weniger als drei Jahre vor der Besch...
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UmwG 1995 § 296 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 198 ist § 246 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden.