-
AGB DDR (XXXX) §§ 38 bis 50 (weggefallen) (Law)
-
RVO (XXXX) §§ 36 bis 38 (weggefallen) (Law)
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 38 und 39 (weggefallen) (Law)
-
PatAnwO (XXXX) §§ 35 bis 38 (weggefallen) (Law)
-
BörsG 2007 § 38 Einführung (Law)
...uteilung eingeführt werden. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz des Publikums den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Wer...
-
BBankG § 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank (Law)
...utsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782) enthält eine abweichende Regelung über die Folgen des Ausscheidens vor Ablauf der Amtszeit aufgrund eines Ges...
-
BGSG 1994 § 38 Platzverweisung (Law)
...undespolizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
-
BtMG 1981 § 38 Jugendliche und Heranwachsende (Law)
...1) Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. Neben der Zusage des Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bedarf es auch der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gese...
-
BVO 2 § 38 Teilberechnungen der laufenden Aufwendungen (Law)
...ufenden Aufwendungen nach dem Verhältnis der Wohnfläche auf den begünstigten Wohnraum und den anderen Wohnraum aufzuteilen. Laufende Aufwendungen oder Mehrbeträge laufender Aufwendungen, die allein du...
-
FZV 2011 § 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden (Law)
...ugen, Kennzeichen und ausgefertigten Zulassungsbescheinigungen Teil II sowie über das Wiederauffinden solcher Fahrzeuge, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen, es sei denn, dem Kraftfahrt-Bundesam...
-
GWB § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung (Law)
...1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Innenumsatzerlöse) sowie Verbrauchsteue...
-
MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsra...
-
LAP-gDBNDV § 38 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
...ungskommission oder das Prüfungsamt können nach der Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen anordnen, die Prüfungsleistung mit "ungenügend" (Rangpu...
-
LAP-gDVerfSchV § 38 Bewertung von Prüfungsleistungen (Law)
...ung und Klarheit der Darstellung und die Gewandtheit des Ausdrucks angemessen berücksichtigt. (3) Die Note "ausreichend" setzt voraus, dass der Anteil der erreichten Leistungspunkt...
-
LAP-htVerwDV § 38 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten (Law)
...undzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues 1 1/4 ...
-
LAP-mDFm/EloAufklBundV § 38 Wiederholung (Law)
...ung zulassen. Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich nur auf die nicht bestandene Teilprüfung; diese ist vollständig zu wiederholen. (2) Das Prüfungsamt bestimmt auf Vorschlag der Prüfungsk...
-
SaatVerkG 1985 § 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse (Law)
...ung und für die Festsetzung einer Sortenbezeichnung nach § 51 Abs. 2, 6. die Rücknahme und den Widerruf der Sortenzulassung ...
-
PostG 1998 § 38 Schadensersatzpflicht (Law)
...uf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine mit einer Lizenz verbundene Auflage oder eine sonstige Anordnung der Regulierungsbehörde verstößt, ist, sofern die Rechtsvorschrift, die Aufla...
-
SeeRVertO 1986 § 38 Antrag (Law)
...ung der Haftungsbeschränkung für Ansprüche der Anspruchsklasse A, C oder D die zur Berechnung der Haftungssumme notwendigen Angaben über die Bauart einschließlich Wasserverdrängung, Tragfähigkeit und ...
-
VVG 2008 § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie (Law)
...uf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwi...