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UmwG 1995 § 152 Übernehmende oder neue Rechtsträger (Law)
Die Ausgliederung des von einem Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieses Kaufmanns kann nur zur Aufna...
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UmwG 1995 § 164 Genehmigung der Ausgliederung (Law)
(1) Die Ausgliederung bedarf der staatlichen Genehmigung, sofern das Stiftungsrecht dies vorsieht. (2) Soweit die Ausgliederung nach Absatz 1 der staatlichen Genehmigung nicht bedarf, hat da...
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UmwG 1995 § 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß (Law)
Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluß nicht erforderlich. Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Vorauss...
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UmwG 1995 § 178 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften (Law)
(1) Bei einer Vollübertragung nach § 175 Nr. 2 Buchstabe a sind auf die beteiligten Rechtsträger die für die Verschmelzung durch Aufnahme einer Aktiengesellschaft und die für einen übernehmenden Versi...
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UmwG 1995 § 179 Anwendung der Spaltungsvorschriften (Law)
(1) Bei einer Teilübertragung nach § 175 Nr. 2 Buchstabe a sind auf die beteiligten Rechtsträger die für die Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung zur Aufnahme von Teilen einer Aktiengesellschaft...
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UmwG 1995 § 185 Möglichkeit der Vermögensübertragung (Law)
Ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann sein Vermögen nur im Wege der Vollübertragung auf eine Versicherungs-Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunte...
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UmwG 1995 § 191 Einbezogene Rechtsträger (Law)
(1) Formwechselnde Rechtsträger können sein: 1. Personenhandelsgesellschaften (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) und Partnerschaftsgesellschafte...
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UmwG 1995 § 192 Umwandlungsbericht (Law)
(1) Das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der Anteilsinhab...
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UmwG 1995 § 199 Anlagen der Anmeldung (Law)
Der Anmeldung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift...
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UmwG 1995 § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers (Law)
(1) Der Rechtsträger neuer Rechtsform darf seine bisher geführte Firma beibehalten, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. Zusätzliche Bezeichnungen, die auf die Rechtsform der formwechsel...
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UmwG 1995 § 202 Wirkungen der Eintragung (Law)
(1) Die Eintragung der neuen Rechtsform in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Der formwechselnde Rechtsträger besteht in de...
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UmwG 1995 § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern (Law)
Wird bei einem Formwechsel bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform in gleicher Weise wie bei dem formwechselnden Rechtsträger ein Aufsichtsrat gebildet und zusammengesetzt, so bleiben die Mitglieder des...
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UmwG 1995 § 205 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers (Law)
(1) Die Mitglieder des Vertretungsorgans und, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans des formwechselnden Rechtsträgers sind als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens verpflichtet...
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UmwG 1995 § 207 Angebot der Barabfindung (Law)
(1) Der formwechselnde Rechtsträger hat jedem Anteilsinhaber, der gegen den Umwandlungsbeschluß Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaften geg...
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UmwG 1995 § 211 Anderweitige Veräußerung (Law)
Einer anderweitigen Veräußerung des Anteils durch den Anteilsinhaber stehen nach Fassung des Umwandlungsbeschlusses bis zum Ablauf der in § 209 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen...
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UmwG 1995 § 222 Anmeldung des Formwechsels (Law)
(1) Die Anmeldung nach § 198 einschließlich der Anmeldung der Satzung der Genossenschaft ist durch alle Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans sowie, wenn der Rechtsträger nach den für die neue Re...
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UmwG 1995 § 225a Möglichkeit des Formwechsels (Law)
Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
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UmwG 1995 § 228 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
(1) Durch den Formwechsel kann eine Kapitalgesellschaft die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft nur erlangen, wenn der Unternehmensgegenstand im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels ...
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UmwG 1995 § 235 Anmeldung des Formwechsels (Law)
(1) Beim Formwechsel in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist statt der neuen Rechtsform die Umwandlung der Gesellschaft zur Eintragung in das Register, in dem die formwechselnde Gesellschaft ...
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UmwG 1995 § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
Auf die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 230 und 231 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt. ...