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KHG (XXXX) §§ 21 bis 26 (weggefallen) (Law)
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ÜblG 1 § 21 (Law)
(1) Ausgaben für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 7 bis 10 aufgeführten Sachgebiete sind für Rechnung des Bundes zu leisten. Die damit zusammenhängenden Einnahmen (§ 1 Abs. 2) sind an den Bund abzuführen...
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BImSchG § 21 Widerruf der Genehmigung (Law)
(1) Eine nach diesem Gesetz erteilte rechtmäßige Genehmigung darf, auch nachdem sie unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, ...
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GtDWSVVDV § 21 Schriftliche Abschlussprüfung (Law)
(1) Zur schriftlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer eine Ausbildungsrangpunktzahl (§ 12) von mindestens 5 erreicht hat. (2) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus...
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FamGKG § 21 Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich (Law)
(1) In Verfahren, die nur durch Antrag eingeleitet werden, schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies gilt nicht 1. ...
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MedienFortbV § 21 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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MgVG § 21 Dauer der Verhandlungen (Law)
(1) Die Verhandlungen beginnen mit der Einsetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und können bis zu sechs Monate dauern. Einsetzung bezeichnet den Tag, zu dem die Leitungen zur konstituierenden Si...
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IStGHG § 21 Durchführung der mündlichen Verhandlung (Law)
(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Beistand (§ 31) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muss ei...
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JArbSchG § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen (Law)
(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung ...
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MPAFHBundV § 21 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
(1) Die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 12, die Masterarbeit, das Protokoll der mündlichen Verteidigung sowie eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses oder des Bescheids über das Nichtbestehe...
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LFGB § 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen (Law)
(1) Vormischungen dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einer durch Rechtsverordnung aufgrund von Ermächtigungen nach diesem Abschnitt festgesetzten Anforderung nicht entsprechen. ...
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SatDSiG § 21 Verpflichtung des Datenanbieters (Law)
In folgenden Fällen ist der Datenanbieter verpflichtet, Anfragen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, auf Verbreiten von Daten gegenüber jeder anderen Anf...
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SCEBG § 21 Inhalt der Vereinbarung (Law)
(1) In der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Leitungen und dem besonderen Verhandlungsgremium wird, unbeschadet der Autonomie der Parteien im Übrigen und vorbehaltlich des Absatzes ...
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NWRG § 21 Ausschluss abweichenden Landesrechts (Law)
Von den in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.
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OrthV § 21 Rückforderung von Hilfsmitteln (Law)
Nicht übereignete Hilfsmittel sind zurückzufordern, sobald sie nicht mehr notwendig sind. Auf die Rückforderung kann verzichtet werden, wenn Umstände des Einzelfalles dies unter Berücksichtigung des Z...
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PStG § 21 Eintragung in das Geburtenregister (Law)
(1) Im Geburtenregister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. ...
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PStV § 21 Abschluss der Personenstandsregister (Law)
Die Personenstands- und Sicherungsregister sind vom Standesbeamten nach dem letzten Eintrag eines jeden Kalenderjahres mit einem Vermerk über die Anzahl der Haupteinträge abzuschließen, der mit seiner...
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SEAG § 21 Anmeldung und Eintragung (Law)
(1) Die SE ist bei Gericht von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrats und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) In der Anmeldung haben ...
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TierSeuchSchBMV § 21 Sonstige Maßnahmen (Law)
(1) Stellt die zuständige Behörde fest, dass Tiere oder Waren aus einem anderen Mitgliedstaat aus anderen als den in § 20 genannten Gründen nicht den tierseuchenrechtlichen Vorschriften e...
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WpAIV § 21 Mitteilung der Veröffentlichung (Law)
Für die Mitteilung des Emittenten über die Veröffentlichung an die Bundesanstalt nach § 26 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § 3c.