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BWO 1985 § 48 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (Law)
(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 27 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; a...
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BWO 1985 § 50 Wahlkabinen (Law)
(1) In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde eine Wahlkabine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Die Wahlka...
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BWO 1985 § 51 Wahlurnen (Law)
(1) Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen. (2) Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der...
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BWO 1985 § 53 Eröffnung der Wahlhandlung (Law)
(1) Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ih...
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BWO 1985 § 55 Ordnung im Wahlraum (Law)
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum.
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BWO 1985 § 64 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten (Law)
(1) In sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten soll die Gemeindebehörde bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich Gelegenheit geben, dass die in der Anstalt anwesenden Wahlbe...
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BWO 1985 § 73 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen (Law)
(1) Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt der Wahlvorsteher je für sich 1. die Stimmzettel, geordnet und geb...
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BWO 1985 § 79 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (Law)
(1) Sobald die Feststellungen aller Wahlausschüsse abgeschlossen sind, machen 1. der Kreiswahlleiter das endgültige Wahlergebnis...
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SortSchG 1985 § 8 Recht auf Sortenschutz (Law)
(1) Das Recht auf Sortenschutz steht dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte oder seinem Rechtsnachfolger zu. Haben mehrere die Sorte gemeinsam gezüchtet oder entdeckt, so steht ihnen das Recht ...
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SortSchG 1985 § 12a Zwangsnutzungsrecht bei biotechnologischen Erfindungen (Law)
(1) Kann der Inhaber eines Patents für eine biotechnologische Erfindung (§ 1 Abs. 2 des Patentgesetzes) diese nicht verwerten, ohne ein früher erteiltes Sortenschutzrecht zu verletzen, so erteilt das ...
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SortSchG 1985 § 13 Dauer des Sortenschutzes (Law)
Der Sortenschutz dauert bis zum Ende des fünfundzwanzigsten, bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten bis zum Ende des dreißigsten auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.
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SortSchG 1985 § 17 Mitglieder (Law)
(1) Das Bundessortenamt besteht aus dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern. Sie müssen besondere Fachkunde auf dem Gebiet des Sortenwesens (fachkundige Mitglieder) oder die Befähigung zum Richteramt...
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SortSchG 1985 § 19 Zusammensetzung der Prüfabteilungen (Law)
(1) Die Prüfabteilungen bestehen jeweils aus einem vom Präsidenten bestimmten fachkundigen Mitglied des Bundessortenamtes. (2) In den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 entscheidet die Pr...
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SortSchG 1985 § 21 Förmliches Verwaltungsverfahren (Law)
Auf das Verfahren vor den Prüfabteilungen und den Widerspruchsausschüssen sind die Vorschriften der §§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das förmliche Verwaltungsverfahren anzuwe...
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SortSchG 1985 § 22 Sortenschutzantrag (Law)
(1) Der Antragsteller hat im Sortenschutzantrag den oder die Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte anzugeben und zu versichern, daß seines Wissens weitere Personen an der Züchtung oder Entdeckung ...
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SortSchG 1985 § 26 Prüfung (Law)
(1) Bei der Prüfung, ob die Sorte die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes erfüllt, baut das Bundessortenamt die Sorte an oder stellt die sonst erforderlichen Untersuchungen an. Hiervo...
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SortSchG 1985 § 27 Säumnis (Law)
(1) Kommt der Antragsteller einer Aufforderung des Bundessortenamtes, 1. das erforderliche Vermehrungsmaterial oder sonstige Mat...
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SortSchG 1985 § 32 Ermächtigung zum Erlaß von Verfahrensvorschriften (Law)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1. die Einzelheiten des Verfahren...
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SortSchG 1985 § 33 Gebühren und Auslagen (Law)
(1) Das Bundessortenamt erhebt für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz und für die Prüfung von Sorten auf Antrag ausländischer oder supranationaler Stellen Gebüh...
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SortSchG 1985 § 37 Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vergütung (Law)
(1) Wer ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers 1. mit Material, das einem Sortenschutz unterliegt, eine der in § 10 Abs. 1 bez...