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BinSchUO2008Anh II § 16.02 Zum Geschobenwerden geeignete Fahrzeuge (Law)
1. Für Schubleichter ohne Steuereinrichtung, Wohnung, Maschinen- oder Kesselräume gelten nicht: ...
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BinSchUO2008Anh II § 17.05 Restfreibord (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels und abweichend von § 1.01 ist der Restfreibord der kleinste senkrechte Abstand zwischen dem glatten Wassers...
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BinSchUO2008Anh II § 17.06 Kränkungsversuch (Law)
1. Der Stabilitätsnachweis nach den §§ 17.07 und 17.08 muss auf Grundlage eines ordnungsgemäß durchgeführten Krängungsversuchs erbracht werde...
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BinSchUO2008Anh II § 18.01 Einsatzbedingungen (Law)
Baustellenfahrzeuge, die als solche in dem Schiffsattest nach Anlage B bezeichnet sind, dürfen außerhalb von Baustellen nur unbeladen verkehren. Diese Auflage ist in das Schiffsattest ein...
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BinSchUO2008Anh II § 18.04 Sicherheitsabstand und Freibord (Law)
1. Wird ein Baustellenfahrzeug als Spül- und Klappschute betrieben, müssen der Sicherheitsabstand außerhalb des Laderaumbe...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.01 Allgemeines (Law)
1. Schnelle Schiffe dürfen nicht als Kabinenschiffe gebaut sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.04 Sitze und Sicherheitsgurte (Law)
Für die höchstzulässige Anzahl von Personen an Bord müssen Sitze vorhanden sein. Sitze sind mit Sicherheitsgurten zu versehen. Auf Sicherheitsgurte kann verzichtet werden, wenn ein geeigneter Aufprall...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.12 Übergangsbestimmungen (Law)
Schnelle Schiffe im Sinne des § 1.01 Nummer 20a, die am 31. März 2003 über ein gültiges Schiffsattest verfügen, müssen folgenden Vorschriften dieses Kapitels entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh II § 24.08 Übergangsbestimmung zu § 2.18 (Law)
...2007 erteilte amtliche Schiffsnummern werden mit dem 1. April 2007 durch Voranstellung der Ziffer „0“ zu europäischen Schiffsnummern. 2. Die...
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BinSchUO2008Anh II Anlage K (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008Anh II Anlage R Bordkläranlagen (Law)
...II Datenblatt für Bordkläranlagen mit Typgenehmigung (Muster) Teil VIII Bordkläranlagenparameterprotokoll für Sonderprüfung (Muster) ...
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BörsG 2007 § 2 Börsen (Law)
(1) Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe dieses Gesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen, welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am K...
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BörsG 2007 § 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde (Law)
(1) Die zuständige oberste Landesbehörde (Börsenaufsichtsbehörde) übt die Aufsicht über die Börse nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Ihrer Aufsicht unterliegen insbesondere der Börsenrat, die ...
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BörsG 2007 § 3b Meldung von Verstößen (Law)
(1) Die Börsenaufsichtsbehörde trifft geeignete Vorkehrungen, um die Meldung von möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen Artikel 4 oder 15 der Verordnung (EU) 2015/2365 sowie gegen die auf Grundl...
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BörsG 2007 § 5 Pflichten des Börsenträgers (Law)
...IIP) (ABl. L 352 vom 9.12.2014, S. 1, L 358 vom 13.12.2014, S. 50), gegen dieses Gesetz, gegen das Wertpapierhandelsgesetz oder gegen die auf Grund des Wertpapierhandelsgesetzes erlassenen Rechtsveror...
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BörsG 2007 § 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen (Law)
(1) Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 1 Abs. 9 des Kreditwesengesetzes an dem Träger einer Börse zu erwerben, hat dies der Börsenaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. In...
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BörsG 2007 § 15 Leitung der Börse (Law)
(1) Die Leitung der Börse obliegt der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Sie kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Geschäftsführer müssen zuverlässig sein und die für die Leitung...
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BörsG 2007 § 17 Gebühren und Entgelte (Law)
(1) Die Gebührenordnung kann die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen vorsehen für 1. die Zulassung zur Teilnah...
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BörsG 2007 § 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen (Law)
Die Börsenordnung kann für einen anderen als den nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zu bezeichnenden Geschäftszweig die Benutzung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benutzung erwächst i...
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BörsG 2007 § 19 Zulassung zur Börse (Law)
(1) Zum Besuch der Börse, zur Teilnahme am Börsenhandel und für Personen, die berechtigt sein sollen, für ein zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln (Börsenhänd...