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UmwG 1995 § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (Law)
...§ 55 Abs. 1, §§ 56a, 57 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht anzuwenden. (2) Der Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Register sind auß...
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UmwG 1995 § 72 Umtausch von Aktien (Law)
...§ 73 Abs. 3 des Aktiengesetzes sowie bei Zusammenlegung von Aktien § 73 Abs. 4 und § 226 Abs. 3 des Aktiengesetzes entsprechend.
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UmwG 1995 § 91 Form und Frist der Ausschlagung (Law)
...§ 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist. (3) Die Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden.
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UmwG 1995 § 93 Auseinandersetzung (Law)
(1) Mit einem früheren Mitglied, dessen Beteiligung an dem übernehmenden Rechtsträger nach § 90 Abs. 2 als nicht erworben gilt, hat der übernehmende Rechtsträger sich auseinanderzusetzen. Maßgebend is...
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UmwG 1995 § 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (Law)
...§ 93 Abs. 2 sind binnen sechs Monaten seit der Ausschlagung zu befriedigen; die Auszahlung darf jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sich nach § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sicherges...
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UmwG 1995 § 113 Keine gerichtliche Nachprüfung (Law)
Sind nur Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit an der Verschmelzung beteiligt, findet eine gerichtliche Nachprüfung des Umtauschverhältnisses der Mitgliedschaften nicht statt.
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UmwG 1995 § 115 Bestellung der Vereinsorgane (Law)
Die Vorstände der übertragenden Vereine haben den ersten Aufsichtsrat des neuen Rechtsträgers und den Abschlußprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu bestellen. Die Bestellung bedarf not...
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UmwG 1995 § 122b Verschmelzungsfähige Gesellschaften (Law)
(1) An einer grenzüberschreitenden Verschmelzung können als übertragende, übernehmende oder neue Gesellschaften nur Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 2 Nr. 1 der Richtlinie 2005/56/EG des Eu...
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UmwG 1995 § 122c Verschmelzungsplan (Law)
(1) Das Vertretungsorgan einer beteiligten Gesellschaft stellt zusammen mit den Vertretungsorganen der übrigen beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen Verschmelzungsplan auf. ...
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UmwG 1995 § 131 Wirkungen der Eintragung (Law)
(1) Die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermög...
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UmwG 1995 § 132 (weggefallen) (Law)
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UmwG 1995 § 135 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§§ 129 und 130 Abs. 2 sowie der nach § 125 entsprechend anzuwendenden §§ 4, 7 und 16 Abs. 1 und des § 27. An die Stelle der übernehmenden Rechtsträger treten die neuen Rechtsträger, an die Stelle der ...
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UmwG 1995 § 139 Herabsetzung des Stammkapitals (Law)
Ist zur Durchführung der Abspaltung oder der Ausgliederung eine Herabsetzung des Stammkapitals einer übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, so kann diese auch in vereinfacht...
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UmwG 1995 § 140 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung (Law)
Bei der Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung zur Eintragung in das Register des Sitzes einer übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben deren Geschäftsführer auch zu erklären...
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UmwG 1995 § 149 Möglichkeit der Spaltung (Law)
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann sich an einer Spaltung nur beteiligen, wenn die Satzung des Vereins oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen. (2) Ein eingetragener Verein ka...
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UmwG 1995 § 161 Möglichkeit der Ausgliederung (Law)
...§ 80 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betriebenen Unternehmens oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieser Stiftung kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens oder von Teilen dieses Unternehmens dur...
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UmwG 1995 § 163 Beschluß über den Vertrag (Law)
(1) Auf den Ausgliederungsbeschluß sind die Vorschriften des Stiftungsrechts für die Beschlußfassung über Satzungsänderungen entsprechend anzuwenden. (2) Sofern das nach Absatz 1 anzuwendend...
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UmwG 1995 § 166 Haftung der Stiftung (Law)
...§ 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
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UmwG 1995 § 171 Wirksamwerden der Ausgliederung (Law)
...§ 131 treten mit deren Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers oder mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers ein.
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UmwG 1995 § 172 Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses (Law)
...§ 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.