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SCEBG § 40 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen (Law)
Erfolgt die Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen, finden die §§ 1 bis 39 entsprechende Anwendung.
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AAÜG Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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BBodSchV Anhang 4 (Law)
Fundstelle: BGBl. I 1999, 1582 ...
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RechPensV Muster 4 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 263) (Inhalt: nicht darstellbares Formular)
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ScheckG Art 4 (Law)
Der Scheck kann nicht angenommen werden. Ein auf den Scheck gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.
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SozhiDAV Anlage 4 (Law)
...BF/BFTDS 3 10 24 15 C ...
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AAppO Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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GGKontrollV Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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RechVersV Formblatt 4 (Law)
...4, S. 3408 - 3411; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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RechVersV Muster 4 (Law)
...4, S. 3417; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) (Inhalt: nicht darstellbares...
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WaffV 4 § 2 (Law)
...4a und § 14b Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz vom 20. Dezember 1980 (BGBl. I S. 2344) in der jeweils geltenden Fassung und für die behördliche Kontrolle von Munition nach § 25 Abs. 3 und...
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WaffV 4 § 5 (Law)
...4. bei der Zulassung nach den §§ 21 bis 23 des Gesetzes die Kosten der von der Behörde aufgewendeten Prüfmittel, 5. ...
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WaffV 4 § 8 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) in Kraft.
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HöBetrV Anlage 4 (Law)
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HeizölLBV Anlage 4 (Law)
...44 ------------------------------------------------------------------------------- I Aussteller/Ansc...
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WaffV 4 § 1 (Law)
Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis der A...
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WaffV 4 § 6 (Law)
...4. Amtshandlungen in bezug auf Schußwaffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von einem öffentlichen Bediensteten verwendet werden. ...
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Grundgesetz Artikel 4 (Law)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf gege...
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GesBergV Anlage 4 (zu § 5 Absatz 4) (Law)
...4 Betrieb 1.5 Tätigkeit 2 ...
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SchHaltHygV Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, S. 336 - 337) ...