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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
...57 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder die Krankenkasse zum Errichtungszeitpunkt nicht 1.000 Mitglieder haben wird. (2) Die Errichtung bedarf der Zustimmung der Innungsversammlung ...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
...57 Abs. 2 Nr. 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Trägerinnung ihren Zuständigkeitsbereich örtlich oder sachlich erweitert. § 158 gilt entsprechend. (2) Wird auf Grund v...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
Eine Innungskrankenkasse kann auf Antrag der Innungsversammlung nach Anhörung des Gesellenausschusses, eine gemeinsame Innungskrankenkasse auf Antrag aller Innungsversammlungen nach Anhörung der Gesel...
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
...5 und 146 entsprechend.
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...55 Absatz 2 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend, wenn die Aufsichtsbehörde den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. (4) Die Aufsichtsbehörde hat den Spitzenverband Bund der ...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
Die §§ 171b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 versicherungspflichtige Jugendliche, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, behinderte Menschen und nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 oder nach § 9 versicherte Rentner...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...5 genannten Zeitpunkt ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Kündigungsrecht nach Satz 5, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a sowie auf die Übersicht d...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
...5) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt mit dem Beginn der Maßnahme. (6) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger behi...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...5 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
...5. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen und ...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1. ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, für das Vermögen die §§ 80 bis 83 und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
...5. die Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates, 6. das Nähere über ...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...5) nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, ab dem 25. Oktober 2013 wahr. Sie stellt insbesondere Informationen über ...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
...5. Oktober für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr 1. die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Kr...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
(1) Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (2) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der ...