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SGB 5 § 157 Errichtung (Law)
(1) Eine oder mehrere Handwerksinnungen können für die Handwerksbetriebe ihrer Mitglieder, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, eine Innungskrankenkasse errichten. (2) Ei...
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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
...57 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder die Krankenkasse zum Errichtungszeitpunkt nicht 1.000 Mitglieder haben wird. (2) Die Errichtung bedarf der Zustimmung der Innungsversammlung ...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
...57 Abs. 2 Nr. 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Trägerinnung ihren Zuständigkeitsbereich örtlich oder sachlich erweitert. § 158 gilt entsprechend. (2) Wird auf Grund v...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
Eine Innungskrankenkasse kann auf Antrag der Innungsversammlung nach Anhörung des Gesellenausschusses, eine gemeinsame Innungskrankenkasse auf Antrag aller Innungsversammlungen nach Anhörung der Gesel...
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
...5 und 146 entsprechend.
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...55 Absatz 2 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend, wenn die Aufsichtsbehörde den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. (4) Die Aufsichtsbehörde hat den Spitzenverband Bund der ...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
Die §§ 171b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 versicherungspflichtige Jugendliche, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, behinderte Menschen und nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 oder nach § 9 versicherte Rentner...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...rletzung und zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen zu verpflichten. Als rechtswidrig ist insbesondere eine Beratung durch die angegangene Krankenkasse anzusehen, die dazu führt, dass von der E...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
...rlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. ...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...5 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
...5. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen und ...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
...rlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erte...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, für das Vermögen die §§ 80 bis 83 und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
(1) Der Verwaltungsrat hat eine Satzung zu beschließen. Die Satzung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Spitzenverband Bund hat seinen Sitz in Berlin; die Satzung...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...rlichen Kosten sind die in Absatz 1 Satz 3 genannten Organisationen zu beteiligen. Das Nähere zur Finanzierung, insbesondere auch zur Höhe der jährlich erforderlichen Mittel, vereinbaren der Spitzenve...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
...rlehensaufnahmen sind nicht zulässig. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Darlehensaufnahmen bei Kreditinstituten zur Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken für Eigeneinrichtungen nach § 140 so...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)