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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
...7 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder die Krankenkasse zum Errichtungszeitpunkt nicht 1.000 Mitglieder haben wird. (2) Die Errichtung bedarf der Zustimmung der Innungsversammlung u...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
...7 Abs. 2 Nr. 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Trägerinnung ihren Zuständigkeitsbereich örtlich oder sachlich erweitert. § 158 gilt entsprechend. (2) Wird auf Grund vo...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
...73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält.
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
(1) Ersatzkassen können sich auf Beschluß ihrer Verwaltungsräte vereinigen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörden. Für das Verfahren gilt § 144 Abs....
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...71d Abs. 1 der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haftet, sind bei der Feststellung der Überschuldung nicht zu berücksichtigen. (3) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über d...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
...71b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...7) War an einer Vereinigung nach § 171a eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse ohne Satzungsregelung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 beteiligt, und gehört die aus der Vereinigung hervorgegangene Krankenka...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...73 wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse zu unterrichten. Für die Fälle, in denen eine Mitgliedsbescheinigung nach Satz 1 nicht...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
(1) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis. (2) Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter (§ 179 Abs. 2) b...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...75 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
(1) Der Verwaltungsrat hat insbesondere 1. die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, ...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1. ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...7 bis 89 des Vierten Buches entsprechend. Für das Haushalts- und Rechnungswesen einschließlich der Statistiken gelten die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 un...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
...7. die Rechte und Pflichten der Mitgliedskassen, 8. die jährliche Prüfung der Betriebs- und R...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
(1) Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle nach der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzü...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
...7 bis 69, 70 Abs. 5, § 72 Abs. 1 und 2 Satz 1 erster Halbsatz, die §§ 73 bis 77 Absatz 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 3a des Vierten Buches sowie die auf Grund des § 78 d...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
...7 für den Kalendertag zu berücksichtigen (Beitragsbemessungsgrenze). Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.