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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
(1) Die Errichtung der Innungskrankenkasse bedarf der Genehmigung der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn eine der in § 157 genannten Voraus...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
(1) Wird eine Handwerksinnung, die allein oder gemeinsam mit anderen Handwerksinnungen eine Innungskrankenkasse errichtet hat (Trägerinnung), mit einer anderen Handwerksinnung vereinigt, für die keine...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
Eine Innungskrankenkasse kann auf Antrag der Innungsversammlung nach Anhörung des Gesellenausschusses, eine gemeinsame Innungskrankenkasse auf Antrag aller Innungsversammlungen nach Anhörung der Gesel...
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
(1) Ersatzkassen können sich auf Beschluß ihrer Verwaltungsräte vereinigen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörden. Für das Verfahren gilt § 144 Abs....
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
(1) Vom 1. Januar 2010 an findet § 12 Abs. 1 Nr. 2 der Insolvenzordnung auf Krankenkassen keine Anwendung. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Insolvenzordnung für die Krankenkassen nach Maßgabe der nach...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
Die §§ 171b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...ivater Kranken- oder Lebensversicherungen errichtet oder aus einer Vereinigung mit solchen Betriebskrankenkassen hervorgegangen sind, wenn die Satzung dieser Krankenkassen am 26. September 2003 keine ...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
(1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Bera...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
(1) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis. (2) Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter (§ 179 Abs. 2) b...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
Die freiwillige Mitgliedschaft endet 1. mit dem Tod des Mitglieds, 2. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
(1) Der Verwaltungsrat hat insbesondere 1. die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, ...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1. ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit, bei Ausführung des § 217f Abs. 3 der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
(1) Der Verwaltungsrat hat eine Satzung zu beschließen. Die Satzung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Spitzenverband Bund hat seinen Sitz in Berlin; die Satzung...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...ivaten Krankenversicherungen stellen der nationalen Kontaktstelle die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, darf di...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
(1) Die Mittel der Krankenversicherung werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht; als Beiträge gelten auch Zusatzbeiträge nach § 242. Darlehensaufnahmen sind nicht zulässig. Die Aufsich...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
(1) Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (2) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der ...