-
SGB 10 § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird. (4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt m...
-
SGB 10 § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...45 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. (3) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.
-
SGB 10 § 54 Vergleichsvertrag (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachg...
-
SGB 10 § 55 Austauschvertrag (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet, kann geschlossen werden, wenn die Gegenleistung...
-
SGB 10 § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. (2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Er...
-
SGB 10 § 85 Bußgeldvorschriften (Law)
...4, auch in Verbindung mit § 67d Abs. 4 Satz 2, Sozialdaten anderweitig verarbeitet, nutzt oder länger speichert oder 3. entgegen § 81 Abs. 4...
-
SGB 10 § 85a Strafvorschriften (Law)
(1) Wer eine in § 85 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe...
-
SGB 10 § 89 Ausführung des Auftrags (Law)
...4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags jederzeit zu prüfen. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beauftragten an seine Auffassung zu binden.
-
SGB 10 § 91 Erstattung von Aufwendungen (Law)
...4) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere über pauschalierte Erstattungen, sind zulässig.
-
SGB 10 § 107 Erfüllung (Law)
(1) Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, gilt der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt. (2) Hat der Berechtigte Ansprüche gegen mehr...
-
SGB 10 § 108 Erstattung in Geld, Verzinsung (Law)
...44 Abs. 3 des Ersten Buches findet Anwendung; § 16 des Ersten Buches gilt nicht.
-
SGB 10 § 116 Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige (Law)
...4 Abs. 1 des Fünften Buches zu zahlen wären. (2) Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, geht er auf den Versic...
-
SGB 10 § 120 Übergangsregelung (Law)
...4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gilt entsprechend bei der Anwendung des § 50 Abs. 4 Satz 2 und der §§ 52 und 113 Abs. 2 in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung. ...
-
RheinSchPV 1994 Anlage 10 (Law)
...4 S. 136 - 140; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Modèle de...
-
TierSeuchSchBMV Anlage 10 (zu § 25 Abs. 2 und 3) (Law)
...4 und Artikel 12 Abs. 4 der Richtlinie 2004/68/EG in der jeweils geltenden Fassung 2. Geflügel Artikel...
-
EnEV 2007 Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3989) Die Energieeffizienzklassen ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle unmittelba...
-
MoselSchPV 1997 Anlage 10 (Law)
...4, 367 — 371) Modèle de carnet de contrôle des huiles usées (Article 11.05 RPNM; annexe 2, appendice I CDNI ...
-
SeeStrO 1972 Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete (Law)
a) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung auf Grund einer anderen Regel. ...
-
SGB 10 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird. Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkei...
-
SGB 10 § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens (Law)
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzbuches ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakte...