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BinSchUO2008Anh II § 14.04 Unterbringung und Einrichtungen der Behälteranlagen (Law)
1. Behälteranlagen müssen an Deck in einem freistehenden oder eingebauten Schrank außerhalb der Wohnung so aufgestellt sei...
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BinSchUO2008Anh II § 14.09 Verteilungsnetz (Law)
1. Das gesamte Verteilungsnetz muss durch ein jederzeit leicht und schnell erreichbares Hauptabsperrventil abgesperrt werden können. ...
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BinSchUO2008Anh II § 14.11 Lüftung und Ableitung der Abgase (Law)
1. Die Lüftung der Räume, in denen von der Raumluft abhängige Verbrauchsgeräte aufgestellt sind, muss durch hinreichend gr...
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BinSchUO2008Anh II § 15.06 Fahrgasträume und -bereiche (Law)
1. Fahrgasträume müssen: a) sich auf al...
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BinSchUO2008Anh II § 15.07 Antriebssystem (Law)
1. Zusätzlich zum Hauptantriebssystem muss das Schiff mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein, das sicherstellt, dass ...
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BinSchUO2008Anh II § 15.10 Elektrische Anlagen (Law)
1. Für die Beleuchtung sind nur elektrische Anlagen zulässig. 2. § 9.16 Nr. 3 gil...
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BinSchUO2008Anh II § 15.12 Brandbekämpfung (Law)
1. Zusätzlich zu den tragbaren Feuerlöschern nach § 10.03 müssen mindestens folgende tragbare Feuerlöscher an Bord vorhand...
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BinSchUO2008Anh II § 16.07 Eintragungen in das Schiffsattest (Law)
1. Soll ein Fahrzeug einen Verband fortbewegen oder in ihm fortbewegt werden, muss im Schiffsattest vermerkt sein, dass es aufgrund der Anfor...
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BinSchUO2008Anh II § 17.07 Stabilitätsnachweis (Law)
1. Es ist nachzuweisen, dass bei den beim Einsatz und Fahrbetrieb auftretenden Belastungen ein ausreichender Restsicherheitsabstand und ein a...
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BinSchUO2008Anh II § 18.05 Beiboote (Law)
Baustellenfahrzeuge brauchen nicht mit einem Beiboot ausgerüstet zu sein, wenn a) kein Fahrantrieb vorhanden ist oder ...
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BinSchUO2008Anh II § 19.01 Allgemeines (Law)
Für Kanalpenichen, die den Rhein nur zwischen Basel (Mittlere Rheinbrücke) und den Schleusen Iffezheim einschließlich des unteren Vorhafens befahren, gelten für Bau und Ausrüstung nur die §§ 19.02 und...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.01 Anwendung des Teils I (Law)
Für Fahrzeuge mit L von mehr als 110 m, ausgenommen Seeschiffe, ist zusätzlich zu § 2.03 Nr. 3 die Untersuchungskommission, die später das Attest ausstellen soll, vor Baubeginn (Neubau oder Verlängeru...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.03 Festigkeit (Law)
Die genügende Festigkeit des Schiffskörpers im Sinne von § 3.02 Nr. 1 Buchstabe a (Längs- und Querfestigkeit sowie örtliche Festigkeit) muss durch eine Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsg...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.04 Schwimmfähigkeit und Stabilität (Law)
...III) (VkBl. 2010 S. 457) anzuwenden. b) Sie müssen selbsttätig wirken. c) ...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.07 Steuerhaus (Law)
1. Einrichtung a) Abweichend von § 7.01 ...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.10 Ausgänge und Fluchtwege (Law)
Flucht- und Rettungswege müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) Ein leichter, sicherer und schneller Zugang vom Steuerstand z...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.11 Brandschutz und Brandbekämpfung (Law)
1. Gänge, öffentlich zugängliche Räume und Wohnungen sowie Küchen und Maschinenräume müssen an ein zweckmäßiges Feuermeldesystem angeschlosse...
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BinSchUO2008Anh II § 22.04 Verfahren für die Stabilitätsbeurteilung an Bord (Law)
Das Verfahren der Stabilitätsbeurteilung kann den Unterlagen nach § 22.01 Nr. 2 entnommen werden.
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BinSchUO2008Anh II § 24.05 (ohne Inhalt) (Law)
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BinSchUO2008Anh II Anlage C (Law)
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