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AEG 1994 § 40 (weggefallen) (Law)
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BeamtVG § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie (Law)
...fsteigenden Linie, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalles ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen (§ 39 Abs. 1) bestritten wurde, ist für die Dauer der Bedürftigkeit ein Unterhaltsbeitrag vo...
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BierStV 2010 § 40 Haustrunk (Law)
...ffung oder Behandlung der zur Bierherstellung bestimmten Rohstoffe, der Herstellung des Bieres oder seinem Vertrieb aus der Brauerei und den auf ihre Rechnung geführten Niederlagen unmittelbar oder mi...
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BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats (Law)
...Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal ...
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BHO § 40 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung (Law)
...ften, der Abschluß von Tarifverträgen und die Gewährung von über- oder außertariflichen Leistungen sowie die Festsetzung oder Änderung von Entgelten für Verwaltungsleistungen bedürfen der Einwilligung...
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FahrlG § 40 Übermittlung der Daten zur Registrierung (Law)
...ftfahrt-Bundesamt unverzüglich die nach § 39 Abs. 1 und 2 zu speichernden und die zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten für das Zentrale Fahrerlaubnisregister und für das Fa...
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ErdölBevG 2012 § 40 Bußgeldvorschriften (Law)
...für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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EG-FGV 2011 § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...ft. Gleichzeitig tritt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872, 873) außer Kraft.
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BWaldG § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Law)
...Forsterzeugnissen betreffen. Das gleiche gilt für die nach Landesrecht gebildeten öffentlich-rechtlichen Waldwirtschaftsgenossenschaften und ähnliche Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft, sofern si...
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KStG 1977 § 40 (weggefallen) (Law)
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KaffeeStV 2010 § 40 Anforderungen an die Programme (Law)
...fangs die richtige und vollständige Verarbeitung der für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten gewährleisten. (2) Auf den Programmumfang sowie auf Fallgestaltungen, in denen eine ri...
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MOG § 40 Besondere Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Law)
...ffen und sich aus Regelungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 nichts anderes ergibt, dieses Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die die Ein- und Ausfuhr betreffenden Vorschriften, insbesondere übe...
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LAP-mDFm/EloAufklBundV § 40 Inkrafttreten (Law)
...ft.
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RechVersV § 40 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung (Law)
...fwendungen für den Versicherungsbetrieb. Von den vorstehenden Erträgen sind die Anteile der Rückversicherer abzusetzen.
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SGB 2 § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften (Law)
...für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eintreten, aufgrund derer nach Maßgabe des § 41a vorläufig zu entscheiden wäre. ...
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SGB 3 § 40 Allgemeine Unterrichtung (Law)
...fen nur mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden. Betroffenen ist auf Verlangen ein Ausdruck der aufgenommenen Daten zuzusenden. Die Agentur für Arbeit kann von der Aufnahme von Daten über ...
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OWiG 1968 § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft (Law)
...fverfahren ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Tat auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig, soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt.
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SeeSchStrO 1971 § 40 Mitführen von Unterlagen (Law)
...ffsführer eines Binnenschiffs hat dafür zu sorgen, dass sich an Bord des Fahrzeugs jeweils ein Abdruck dieser Verordnung und der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zus...
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WHG 2009 § 40 Träger der Unterhaltungslast (Law)
...f einen Dritten übertragen werden. (3) Ist ein Hindernis für den Wasserabfluss oder für die Schifffahrt oder eine andere Beeinträchtigung, die Unterhaltungsmaßnahmen nach § 39 erforderlich m...
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ViehVerkV 2007 § 40 Anzeige der Übernahme (Law)
...Falle der Übernahme unmittelbar aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland der betreffende Mitgliedstaat oder das betreffende Drittland anzuzeigen.