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UmstGeldInstV § 5 Verfügungsbeschränkungen (Law)
(1) Ist ein Geldinstitut in der Verfügung über einen Vermögensgegenstand in der Weise beschränkt, daß es über ihn nur mit Genehmigung einer Behörde oder mit Zustimmung eines Dritten verfügen kann, so ...
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WoBauG2ÄndG § 5 (Law)
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WPapG § 5 Sammelverwahrung (Law)
(1) Der Verwahrer darf vertretbare Wertpapiere, die zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, dieser zur Sammelverwahrung anvertrauen, es sei denn, der Hinterleger hat nach...
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VersFinKfAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 2 und 3 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenpla...
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VServiceAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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TextilPrAusbV § 5 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf di...
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ThermMAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Ei...
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TierSeuchErEinfV § 5 (Law)
...5. dem Ergebnis einer vorherigen Prüfung des zur Herstellung des Impfstoffes verwendeten Erregerstammes und des Impfstoffes in einem von der Genehmigungsbehörde bestimmt...
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WehrPflG § 5 Grundwehrdienst (Law)
...5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 2...
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WaStrÜbgVtr § 5 (Law)
Das Reich tritt in die öffentlich-rechtlichen und in die privatrechtlichen Verträge der Länder ein, soweit sie Rechte und Pflichten für die Verwaltung der auf Grund dieses Vertrags übergehenden Wasser...
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PersDienstLAusbV § 5 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die...
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PfandBG § 5 Deckungsregister (Law)
(1) Die zur Deckung der Pfandbriefe sowie der Ansprüche aus Derivategeschäften nach § 4 Abs. 3 verwendeten Deckungswerte sind von der Pfandbriefbank einzeln in das für die jeweilige Pfandbriefgattung ...
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SiSchmAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Metall" und "Email" nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zei...
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WpPG § 5 Prospekt (Law)
...53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätige Unternehmen, mit dem der Emittent zusammen die Zulassung der Wertpapiere beantragt, die Verantwortung nach Satz 1 zu überne...
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ZollV § 5 Beförderungspflicht (Law)
...563 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex; c) Beförderungsmittel, die üblicherweise durch menschliche Kraft bewe...
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AuslWBG § 5 Nebenurkunden (Law)
...5 im Ausland mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 namentlich bezeichneten Gebiete befunden haben. (3) Die Bundesregierung kann für bestimmte Arten von Auslandsbonds durch Rechtsverordnung z...
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AltPflG § 5 (Law)
(1) Die Altenpflegeschulen nach § 4 Abs. 2 bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die zuständige Behörde, es sei denn, sie sind Schulen im Sinne des Schulrechts der Länder. Sie müssen die Gewähr f...
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AuslSchuldAbkAG § 5 (Law)
(1) Macht der Schuldner einer verbrieften Schuld, deren Regelung nach den Bestimmungen der einschlägigen Anlage des Abkommens ein Regelungsangebot voraussetzt, keinen Vorschlag zur Regelung der Schuld...
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ArbnErfG § 5 Meldepflicht (Law)
(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldu...
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AktG § 5 Sitz (Law)
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den die Satzung bestimmt.