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SGB 9 § 73 Begriff des Arbeitsplatzes (Law)
(1) Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflic...
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SGB 9 § 76 Mehrfachanrechnung (Law)
...986 erlassen worden sind, gelten fort.
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SGB 9 § 87 Antragsverfahren (Law)
(1) Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich oder elektronisch. Der Begriff des Betriebes...
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SGB 9 § 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung (Law)
...94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Maßgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1....
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SGB 9 § 100 Verordnungsermächtigung (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer...
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SGB 9 § 108 Verordnungsermächtigung (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs nach § 33 Abs. 8 Nr. 3 und § 102 Abs. 4 sowie über die Höhe...
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SGB 9 § 109 Begriff und Personenkreis (Law)
(1) Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. (2) Schwerbehi...
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SGB 9 § 118 Widerspruch (Law)
...9). Des Vorverfahrens bedarf es auch, wenn den Verwaltungsakt ein Integrationsamt erlassen hat, das bei einer obersten Landesbehörde besteht. (2) Den Widerspruchsbescheid nach § 85 des Sozia...
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SGB 9 § 131 Statistik (Law)
...9 Absatz 1 und 5 zuständigen Behörden. Die Angaben zu Absatz 2 Nummer 2 sind freiwillig.
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SGB 9 § 133 Aufgaben (Law)
Die Integrationsprojekte bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur ...
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SGB 9 § 137 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen (Law)
...9 des Zwölften Buches oder entsprechender Regelungen bleibt unberührt. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von 1. der Ursache der Behinderung, ...
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SGB 9 § 147 Nah- und Fernverkehr (Law)
(1) Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit 1. Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Person...
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BBhV Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) (Law)
...993 - 1999; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Abschnitt 1 ...
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BImSchV 9 § 4 Antragsunterlagen (Law)
...9 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur ...
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BImSchV 9 § 8 Bekanntmachung des Vorhabens (Law)
(1) Sind die zur Auslegung (§ 10 Absatz 1) erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Interne...
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BImSchV 9 § 10a Akteneinsicht (Law)
...9 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet entsprechende Anwendung. Sonstige sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Rechte auf Zugang zu Informationen bleiben un...
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BImSchV 9 § 14 Zweck (Law)
(1) Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die E...
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BImSchV 9 § 17 Verlegung (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde kann den bekanntgemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermin...
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BImSchV 9 § 18 Verlauf (Law)
(1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausb...
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BImSchV 9 § 20 Entscheidung (Law)
(1) Sind alle Umstände ermittelt, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sind, hat die Genehmigungsbehörde unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist ...