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LuftBODV 3 2009 § 16 Notsender (Law)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1. Oktober 2009 alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann. (2) Ab dem 1. J...
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LuftBODV 3 2009 § 20 Machzahlanzeige (Law)
...zahlanzeige ausgerüstet sein.
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LuftBODV 3 2009 § 32 Ausweichflugplatz (Law)
(1) Auf die Festlegung eines Ausweichflugplatzes für einen Flug nach Instrumentenflugregeln kann verzichtet werden, wenn nach den neuesten verfügbaren Wetterinformationen für den Zeitraum...
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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)
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HdlRegVfg Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2040) Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht –, Aktenzeichen: HRB 8297 In ( ) geset...
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MitbestGWO 3 2002 § 8 Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach seiner Bildung eine Liste der Wahlberechtigten des Betriebs (Wählerliste) auf, getrennt nach den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arb...
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MitbestGWO 3 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
...zahl der Wahlberechtigten, deren Beteiligung an der Abstimmung erforderlich ist; 5. dass der Beschluss nur mit der Mehrheit ...
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MitbestGWO 3 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsr...
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MitbestGWO 3 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
...Zahl von Unterschriften aufweisen. (2) Wahlvorschläge, 1. ...
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MitbestGWO 3 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Liegen für einen Wahlgang mehrere gültige Wahlvorschläge vor, so kann die Wählerin ihre und der Wähler seine Stimme nur für einen dieser Wahlvorschläge abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgab...
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MitbestGWO 3 2002 § 73 Ausnahme (Law)
Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Betriebe, in denen nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 54 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den ...
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MitbestGWO 3 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
Der Hauptwahlvorstand stellt für die Abberufung unverzüglich eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste) auf. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzu...
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MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 3 2002 § 105 Wahlausschreiben in Seebetrieben (Law)
(1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen sind, so erlässt der Hauptwahlvorstand ein Wahlausschreiben für Seebetriebe. Es muss folgende ...
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MitbestGWO 3 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)
...Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen der Delegierten, b) die Zahlen der auf die einzelne...
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MitbestGWO 3 2002 § 110 Stimmabgabe (Law)
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
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LuftBODV 3 2009 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit ...
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LuftBODV 3 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfa...
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LuftBODV 3 2009 § 18 Flugdatenschreiberanlage (Law)
(1) Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 27 000 Kilogramm, die am oder nach dem 1. Januar 1989 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, sind mit einem Flugdatenschreiber de...
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LuftBODV 3 2009 § 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage (Law)
...zahl von mehr als neunzehn sind mit einer bordseitigen Kollisionsschutzanlage, die hinsichtlich der Leistungsanforderungen mindestens denen der Klasse II (ACAS II) entspricht, auszurüsten.