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GenRegV § 16 Eintragung von Satzungsänderungen (Law)
...4 bezeichneten Bestimmungen der Satzung treten die Satzungsbestimmungen nach Artikel 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossensch...
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KSpG § 16 Widerruf der Planfeststellung (Law)
...49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Widerruf der Planfeststellung oder der Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Kohlendioxidspeichers lässt die Pflichten nach den §§ 17 und 1...
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MPBetreibV § 16 Medizinprodukte der Bundeswehr (Law)
(1) Für Medizinprodukte im Bereich der Bundeswehr steht die Aufsicht über die Ausführung dieser Verordnung dem Bundesministerium der Verteidigung oder den von ihm bestimmten zuständigen Stellen und Sa...
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LFGB § 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (Law)
(1) Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission wird beim Bundesministerium gebildet. (2) Das Bundesministerium beruft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die M...
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LASaarEG § 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe (Law)
§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.
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PBefG § 16 Geltungsdauer der Genehmigung (Law)
...Straßenbahn-und Obusverkehr beträgt höchstens 15 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des Artikels 4 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für einen längeren Zeitraum fes...
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SprengV 1 § 16 (Law)
...4) Alle Angaben und Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen klar, verständlich, deutlich lesbar und dauerhaft sein. Sie müssen, wenn nicht anderes bestimmt ist, in de...
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StromNZV § 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten (Law)
(1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs...
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ZFdG § 16 Weitere Befugnisse (Law)
Dem Zollkriminalamt und seinen Beamten stehen die Befugnisse der Zollfahndungsämter zu; seine Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
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ZSG § 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement (Law)
...4) Der Bund hält Koordinierungsinstrumente vor. Der Aufruf bundeseigener Krisenmanagementstrukturen für die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben bleibt unberührt.
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WPapG § 16 Befreiung von Formvorschriften (Law)
...4 Abs. 2, des § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 und der §§ 10, 12, 13 und 15 Abs. 2 und 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Verwahrer einer gesetzlichen Aufsicht untersteht und der Hinterleger ein Kaufmann ist, d...
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WVG § 16 Errichtung von Amts wegen (Law)
...4 Abs. 1 und 4 bis 6 und § 15 Abs. 4 gelten entsprechend.
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SachenRBerG § 16 Ausübung des Wahlrechts (Law)
(1) Die Wahl erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Mit der Erklärung erlischt das Wahlrecht. (2) Auf Verlangen des Grundstückseigentümers hat der Nutzer innerhalb ...
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RDG § 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters (Law)
...strierung nur öffentlich bekanntgemacht: 1. die Registrierung von Personen, denen Rechtsdienstleistungen in einem oder meh...
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VermAnlG § 16 Untersagung von Werbung (Law)
...4 unzulässigen Hinweis enthält, 3. eine Werbung eine nach § 12 Absatz 5 unzulässige Begriffsverwendung enthält, ...
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WpÜG § 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung (Law)
...4) Die Hauptversammlung nach Absatz 3 ist mindestens 14 Tage vor der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Abweic...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...4 Absatz 1 Satz 1 nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde in einem Verfahren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 für die Berechnung akustische Kennwerte festgelegt hat. Abweichende Bahntec...
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PatAnwO (XXXX) §§ 15 bis 16 (weggefallen) (Law)
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BBankG (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
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SeeStrO 1972 Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen (Law)
Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.