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BÄO § 9 (Law)
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
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BAPostSa § 9 Anstellungsverhältnis (Law)
(1) Die Mitglieder des Vorstands stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund. (2) Die Mitgliedschaft im Vorstand ist in der Regel auf fünf Jahre befristet; Verlängerung is...
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AltPflAPrV § 9 Vornoten (Law)
(1) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses setzt auf Vorschlag der Altenpflegeschule eine Vornote für jedes Lernfeld, das Gegenstand des schriftlichen und des mündlichen Teils der Prüfung is...
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ASG § 9 Zustimmungsverfahren (Law)
(1) Die Zustimmung zu der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist von dem Vertragsteil, der die Beendigung beabsichtigt, bei der Agentur für Arbeit schriftlich zu beantragen, in deren Bezirk seine D...
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AtStrlSV § 9 Grundsätze (Law)
Zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen ist der Strahlenschutz so zu gestalten, daß nichtstochastische Strahlenschäden ausgeschlossen und die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von stochast...
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AuslSchuldAbkAG § 9 (Law)
(1) In Rechtsstreitigkeiten der in den §§ 2, 3 und 5 bezeichneten Art gelten für die Kosten die Vorschriften des Artikels 17 Abs. 6 des Abkommens und, soweit diese Vorschriften besondere Bestimmungen ...
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ÖLGKontrollStZulV § 9 Kontrollbesuche (Law)
(1) Mit dem Antrag ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Verfahrensanweisung der Kontrollstelle zur Durchführung der Erst- und Folgekontrollbesuche vorzulegen. (2) Vereinbarte Kon...
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AÜG § 9 Unwirksamkeit (Law)
...zbuch gilt unbeschadet der Festhaltenserklärung.
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AbgG § 9 Hochschullehrer (Law)
(1) Für die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Hochschullehrer im Sinne des § 42 des Hochschulrahmengesetzes findet § 6 mit der Maßgabe Anwendung, dass sie in ihrem bisherigen Amt...
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AHStatDV § 9 Wertstellung (Law)
Unter Wertstellung sind die Lieferbedingungen (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) gemäß Anhang 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu verstehen.
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BinSchPRG § 9 (Law)
(1) Wenn der Schiffer durch Krankheit oder andere Ursachen verhindert ist, das Schiff zu führen, so darf er den Antritt oder die Fortsetzung der Reise nicht ungebührlich verzögern; er muß vielmehr, we...
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EltLastV § 9 (Law)
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 21 Nr. 2 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes ist die Behörde, welche die Verfügung nach § 5 erlassen hat.
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BSeeSchG § 9 (Law)
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von Gefahren für ...
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BTÄO § 9 (Law)
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BNotO § 9 (Law)
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäf...
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BPersVG § 9 (Law)
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflegegesetz oder dem Hebammengesetz stehenden Beschäftigten (Auszubildenden), de...
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FlechtwAusbV § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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GlasblAusbV § 9 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
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GewStG § 9 Kürzungen (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), errichten und veräußern, die Kür...
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GGArt29Abs6G § 9 Abstimmungsgeheimnis (Law)
Die Stimmabgabe ist geheim.